Tja, irgendwie erinnert mich das beinahe an nö. Verhältnisse. Vielleicht wurde doch in mehreren Bundesländern bereits das Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz geändert und der Leiter bestimmt die Jahresnorm des Lehrers und nicht das Land.
Ist an sich nicht unlogisch, da bis jetzt auch der Leiter die Lehrfächerverteilung und damit indirekt das Arbeitsausmaß des Lehrers bestimmt hat.
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen aus dem Osten Johanna Kainz
> "Zum Vorbringen, wonach es gesetzwidrig sei, das Ausmaß der
> Lehrverpflichtung durch einen Mehrheitsbeschluss der davon Betroffenen
> festzulegen, ist darauf hinzuweisen, dass die erfolgte Festlegung des
> Ausmaßes seiner Lehrverpflichtung nicht durch die betroffenen Lehrer
> selbst, sondern durch den Schulleiter erfolgte. Die betroffenen Lehrer
> haben mit ihrem 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss aus rechtlicher Sicht
> dem - wie im Übrigen auch die Schulaufsicht und die Personalvertretung
> - lediglich zugestimmt."
>
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