Sehr geehrter Herr Kollege Weißenböck1

Ihre Aussagen bezüglich der Rechtswidrigkeit bezüglich des MDL-Abzuges für
die Tage 1.-3. November müssen leider um eine gesetzliche Passage ergänzt
werden: "Unterbleibt der Unterricht während einer gesamten Woche, ist die
Vergütung gemäß Abs. 1 und 2 (mit Ausnahme des Abs. 5 Z 6) zur Gänze
einzustellen (siehe § 61 GG Abs. 7)."

Mit anderen Worten: Die obgenannte Passage enthält keinerlei Hinweise auf
den Begriff "Ferialzeiten" im Sinne des BLVG
(Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz) und im Falle der autonomen Tage vom
29.10. - 31.10.01 findet in der genannten Woche tatsächlich kein Unterricht
statt. Und die Ausnahme bezieht sich exklusiv auf Abs. 5 Z 6 - d. h. auf 5
Tage "Fort- oder Weiterbildung".

Nochmals mit anderen Worten: Das Besoldungsrecht für Bundeslehrer/innen ist
nicht nur leistungsfeindlich, sondern für den großen Teil unserer
Kollegenschaft schlichtweg nicht mehr transparent.

mfg Mag. Robert Lorenz

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