Im Pflichtschulbereich ist es sogar so geregelt, dass an einem gesetzlichen Feiertag die MDL entsprechend gekürzt werden.
Beispiel: Schule mit 5-Tage-Woche, Nationalfeiertag 26.10.01. Abzug von 1/5 der MDL (bei 6-Tage-Woche Abzug eines 1/6).
Ironie des Schicksals, mir wurden am Nationalfeiertag ebenfalls 1/5 der MDL abgezogen, obwohl ich stundenplanmäßig am Freitag frei habe. Abzug also trotz Erfüllung aller Stunden. Es lebe das LDG Neu.
Christian Schett
PS Bregenz
--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.