Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich zitiere unten das aktuelle ÖPU-Rundschreiben (mit minimalen, formatbedingten Veränderungen). Für viele ältere Kolleginnen und Kollegen dürfte dieser Verhandlungserfolg der FCG interessant sein.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
"Geschafft:
Jubiläumszuwendung auch bei Vorruhestand
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach äußerst schwierigen und mehr als zähen Verhandlungen konnte erreicht werden, dass erstmals auch Kolleg/innen, die den Vorruhestand in Anspruch nehmen, eine Jubiläumszuwendung erhalten. Bisher ist die Jubiläumszuwendung bei Lehrer/innen, die nicht bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsantrittsalter im aktiven Dienst geblieben sind, gänzlich entfallen. In einer befristeten Aktion erhalten Kolleg/innen, die 35 angerechnete Jahre für das Dienstjubiläum nachweisen können, auch bei Inanspruchnahme des Vorruhestandsmodells eine Jubiläumszuwendung.
Die Höhe der Jubiläumszuwendung beträgt bei Antritt des Vorruhestands bis 1.9.2002 drei Monatsbezüge, bei Antritt des Vorruhestands in der Zeit vom 1.10.2002 bis zum 1.12.2003 zweieinhalb Monatsbezüge
Wir freuen uns mit den betroffenen Kolleg/innen über dieses Ergebnis langwieriger und mühsamer Verhandlungen.
Mag. Helmut Jantschitsch (FCG-Vorsitzender), Mag. Azevedo Weißmann
(ÖPU-Vorsitzender)
5. Dezember 2001
ÖPU - worauf Sie sich verlassen können"
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