Lieber Herr Kollege!
Nimeand wird gezwungen vorzeitig zu gehen. Die finanziellen Folgen muß auch ein jeder selber abschätzen. Das ist ein Schritt, mit einem "golden Handshake" den Abgang zu erleichtern, nicht mehr. Aber die Lehrer sind ja mündige Bürger, die selber entscheiden können. Das ist grundsätzlich ein Problem des Vorruhestandes. Trotzdem wird er von manchen in Anspruch genommen. MfG Alfons Zangerl Hinzuzufügen wäre da noch: Jeder Mäusefänger weiß, daß man in die Falle
> ein kleines
> Stückchen Käse oder Speck legen muß, damit die Maus auch anbeißt.
> Bekanntlich kostet jedes Jahr Vorruhestand 4% der Pension. Wer also
> etwa drei Jahre früher geht, verliert satte
> 12% Pension, und zwar bis an sein Lebensende. Dazu kommt in diesem
> Beispiel noch der
> Entfall der lukrativsten drei
> Aktiv-Jahresbezüge.
> Bei solchen jahrzehntelang wirksamen Einsparungen kann sich der
> Dienstgeber schon ein
> einmaliges Stückchen Speck oder Käse herausreißen lassen - noch dazu, wo
> die Aktion eh auf
> zwei Jahre befristet ist.
>
> Erich Wallner
>
>
> Eckehard Quin schrieb:
> >
> > Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> >
> > Ich zitiere unten das aktuelle ÖPU-Rundschreiben (mit minimalen,
> > formatbedingten Veränderungen). Für viele ältere Kolleginnen und
> Kollegen
> > dürfte dieser Verhandlungserfolg der FCG interessant sein.
> >
> > Mit kollegialen Grüßen
> >
> > Eckehard Quin
> >
> > "Geschafft:
> > Jubiläumszuwendung auch bei Vorruhestand
> >
> > Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> >
> > Nach äußerst schwierigen und mehr als zähen Verhandlungen konnte
> erreicht
> > werden, dass erstmals auch Kolleg/innen, die den Vorruhestand in
> Anspruch
> > nehmen, eine Jubiläumszuwendung erhalten. Bisher ist die
> Jubiläumszuwendung
> > bei Lehrer/innen, die nicht bis zum gesetzlich vorgeschriebenen
> > Pensionsantrittsalter im aktiven Dienst geblieben sind, gänzlich
> entfallen.
> > In einer befristeten Aktion erhalten Kolleg/innen, die 35
> > angerechnete
> Jahre
> > für das Dienstjubiläum nachweisen können, auch bei Inanspruchnahme
> > des Vorruhestandsmodells eine Jubiläumszuwendung.
> >
> > Die Höhe der Jubiläumszuwendung beträgt bei Antritt des
> > Vorruhestands
> bis
> > 1.9.2002 drei Monatsbezüge, bei Antritt des Vorruhestands in der
> > Zeit
> vom
> > 1.10.2002 bis zum 1.12.2003 zweieinhalb Monatsbezüge
> >
> > Wir freuen uns mit den betroffenen Kolleg/innen über dieses Ergebnis
> > langwieriger und mühsamer Verhandlungen.
> >
> > Mag. Helmut Jantschitsch (FCG-Vorsitzender), Mag. Azevedo Weißmann
> > (ÖPU-Vorsitzender)
> >
> > 5. Dezember 2001
> >
> > ÖPU - worauf Sie sich verlassen können"
> >
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