Peter Friebel schrieb:
>Die kleine Jubiläumszuwendung bekommt man nach 25 angerechneten Jahren.
>Im ÖPU-Rundschreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man 35
>angerechnete Jahre braucht, um beim Vorruhestand in den Genuss der
>aliquoten Jubiläumszuwendung zu kommen.
Toni Hofer fragt:
was sind 25 >angerechnte Jahre< ?
anrechenbar für die Pension ? (würde ich meinen,)
oder ab Vorrückungsstichtag [so steht es m.E. im GG §20 c. (2)1.] oder ab aktiver Dienstbeginn??
Das sind drei verschiedene Zeitpunkte, bei jedem/r.
Und ich hab noch keineN getroffen, der die kleine Jub.zuwendung nach 25 für die Pension anrechenbaren Jahren bekommen hat auch keineN, d. die kleine Jub. zuwendung 25 Jahre ab fiktivem Dienstbeginn bekam.
Auf entsprechende Fragen beim LSR (OÖ) erhielt man die Auskunft, das Ganze sei ja eine >Kann< Bestimmung (GG § 20c). Bitte warten.
Was und wie auch immer:
d. einzelne KollegIn kann sich ja vorher kundig machen.
Von einem >golden Handshake< in diesem Zusammenhang zu reden halte ich für etwas mutig, aber bitte. Dass es sich um Brutto-Beträge handelt, weiss ja auch jedeR.
Mitleid hab ich allerdings mit jenen KollegInnen, die in den letzten Monaten in Vorruhestand gegangen sind und die um diese aliquote Jub. zuwendung umgefallen sind.
Grüße sendet
Toni Hofer, ÖLI-UG
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