Im Dienstrecht der Pragmatisierten gibt es 6 Arten von Dienstzeiten:
-) für die Vorrückung
-) für die Jubiläumszuwendung
-) für die Anrechnung bei der Pragmatisierung
-) Pensionszeit nach dem "alten" Pensionsgesetz (bis 2021 wichtig)
-) Pensionszeit nach dem "neuen" Pensionsgesetz (ab 2003 wichtig)
-) für den Teilzeitenfaktor im PG (bis 2021 wichtig)

Diese Zeiten sind in manchen Fällen gleich, in manchen ähnlich, oft aber sehr verschieden.

Die Dienstzeit für die Jubiläumszuwendung hängt eng mit jener für die Vorrückung zusammen.

Großer Unterschied: Zeiten ohne Dienstverhältnis, die für die Vorrückung halb angerechnet wurden, werden für die Jubiläumszuwendung überhaupt nicht angerechnet. Es gibt noch weitere Unterschiede, der oben erwähnte ist aber jener, der bei den Kollegen am häufigsten auftritt.

Der bestmögliche Vorrückungsstichtag eines L1-Lehrers ist der 22. Geburtstag.

Bsp: 6,5 Jahre Studium (2 Jahre über Mindeststudienzeit), ansonsten "besoldungsrechtlich optimaler" Lebenslauf: Vorrückungsstichtag ist in diesem Fall der 23. Geburtstag (die Hälfte von 2 Jahren = 1 Jahr verloren)

Der "Stichtag für die Jubiläumszuwendung ist aber der 24. Geburtstag (2 Jahre verloren, da die halb angerechneten Vorrückungszeiten hier überhaupt nicht berücksichtigt werden).

25jähriges Dienstjubiläum = 49. Geburtstag
35jähriges Dienstjubiläum = 59. Geburtstag

MfG
Peter Jillecek
BG/BRG Gmünd
(BSE-Distanz: rund 10 km)

> Toni Hofer fragt:
> was sind 25 >angerechnte Jahre< ?
> anrechenbar für die Pension ? (würde ich meinen,)
> oder ab Vorrückungsstichtag [so steht es m.E. im GG §20 c. (2)1.] oder
> ab aktiver Dienstbeginn??
>
> Das sind drei verschiedene Zeitpunkte, bei jedem/r.
> Und ich hab noch keineN getroffen, der die kleine Jub.zuwendung nach
> 25 für die Pension anrechenbaren Jahren bekommen hat auch keineN, d.
> die kleine Jub. zuwendung 25 Jahre ab fiktivem
Dienstbeginn
> bekam.
>
> Auf entsprechende Fragen beim LSR (OÖ) erhielt man die Auskunft, das
> Ganze sei ja eine >Kann< Bestimmung (GG § 20c). Bitte warten.
>
> Was und wie auch immer:
> d. einzelne KollegIn kann sich ja vorher kundig machen.
> Von einem >golden Handshake< in diesem Zusammenhang zu reden halte ich
> für etwas mutig, aber bitte. Dass es sich um Brutto-Beträge handelt,
> weiss ja auch jedeR.
>
> Mitleid hab ich allerdings mit jenen KollegInnen, die in den letzten
Monaten
> in Vorruhestand gegangen sind und die um diese aliquote Jub. zuwendung
> umgefallen sind.
>
> Grüße sendet
> Toni Hofer, ÖLI-UG
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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