Nach den Ausführungen von Toni Hofer, v.a. aber von Kollegen Jillecek, ist wohl klar, dass eine AHS / BHS- Lehrerin mit Kind/ern, die Karenz und / oder Familien-Teilzeit in Anspruch genommen hat, nie und nimmer in den Genuss dieser Aliquotierung kommen kann. Täusche ich mich da? Haben da wieder Männer für Männer verhandelt? Oder mache ich schon wieder nur mies?
Fragt (der mit einer AHS-Lehrerin verheiratete glückliche Vater von zwei
Kindern)
Timo Davogg
> Im Dienstrecht der Pragmatisierten gibt es 6 Arten von Dienstzeiten:
> -) für die Vorrückung
> -) für die Jubiläumszuwendung
> -) für die Anrechnung bei der Pragmatisierung
> -) Pensionszeit nach dem "alten" Pensionsgesetz (bis 2021 wichtig)
> -) Pensionszeit nach dem "neuen" Pensionsgesetz (ab 2003 wichtig)
> -) für den Teilzeitenfaktor im PG (bis 2021 wichtig)
>
> Diese Zeiten sind in manchen Fällen gleich, in manchen ähnlich, oft
> aber sehr verschieden.
>
> Die Dienstzeit für die Jubiläumszuwendung hängt eng mit jener für die
> Vorrückung zusammen.
>
> Großer Unterschied: Zeiten ohne Dienstverhältnis, die für die
> Vorrückung halb angerechnet wurden, werden für die Jubiläumszuwendung
> überhaupt nicht angerechnet. Es gibt noch weitere Unterschiede, der
> oben erwähnte ist aber jener, der
bei
> den Kollegen am häufigsten auftritt.
>
> Der bestmögliche Vorrückungsstichtag eines L1-Lehrers ist der 22.
> Geburtstag.
>
> Bsp: 6,5 Jahre Studium (2 Jahre über Mindeststudienzeit), ansonsten
> "besoldungsrechtlich optimaler" Lebenslauf: Vorrückungsstichtag ist in
> diesem Fall der 23. Geburtstag (die Hälfte von
2
> Jahren = 1 Jahr verloren)
>
> Der "Stichtag für die Jubiläumszuwendung ist aber der 24. Geburtstag
> (2 Jahre verloren, da die halb angerechneten Vorrückungszeiten hier
> überhaupt nicht berücksichtigt werden).
>
> 25jähriges Dienstjubiläum = 49. Geburtstag
> 35jähriges Dienstjubiläum = 59. Geburtstag
>
> MfG
> Peter Jillecek
> BG/BRG Gmünd
> (BSE-Distanz: rund 10 km)
>
> > Toni Hofer fragt:
> > was sind 25 >angerechnte Jahre< ?
> > anrechenbar für die Pension ? (würde ich meinen,)
> > oder ab Vorrückungsstichtag [so steht es m.E. im GG §20 c. (2)1.]
> > oder ab aktiver Dienstbeginn??
> >
> > Das sind drei verschiedene Zeitpunkte, bei jedem/r.
> > Und ich hab noch keineN getroffen, der die kleine Jub.zuwendung nach
> > 25 für die Pension anrechenbaren Jahren bekommen hat auch keineN, d.
> > die kleine Jub. zuwendung 25 Jahre ab fiktivem
> Dienstbeginn
> > bekam.
> >
> > Auf entsprechende Fragen beim LSR (OÖ) erhielt man die Auskunft, das
Ganze
> > sei ja eine >Kann< Bestimmung (GG § 20c). Bitte warten.
> >
> > Was und wie auch immer:
> > d. einzelne KollegIn kann sich ja vorher kundig machen.
> > Von einem >golden Handshake< in diesem Zusammenhang zu reden halte
> > ich
für
> > etwas mutig, aber bitte. Dass es sich um Brutto-Beträge handelt,
> > weiss
ja
> > auch jedeR.
> >
> > Mitleid hab ich allerdings mit jenen KollegInnen, die in den letzten
> Monaten
> > in Vorruhestand gegangen sind und die um diese aliquote Jub.
> > zuwendung umgefallen sind.
> >
> > Grüße sendet
> > Toni Hofer, ÖLI-UG
> >
> > --
> > Diese Liste wird vom Computer Communications Club
> > (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu
> > lassen, senden Sie ein
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> > an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> > Nachrichtentext.
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