Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Anton Hofer schrieb:
> was sind 25 >angerechnte Jahre< ?
> anrechenbar für die Pension ? (würde ich meinen,)
> oder ab Vorrückungsstichtag [so steht es m.E. im GG §20 c. (2)1.] oder
> ab aktiver Dienstbeginn??
>
> Das sind drei verschiedene Zeitpunkte, bei jedem/r.
> Und ich hab noch keineN getroffen, der die kleine Jub.zuwendung nach
> 25 für die Pension anrechenbaren Jahren bekommen hat auch keineN, d.
> die kleine Jub. zuwendung 25 Jahre ab fiktivem Dienstbeginn bekam. ...
Peter Jillecek hat auch darauf hingewiesen, dass für das Dienstjubiläum ein anderer Stichtag gilt als für andere Rechte, wie Vorrückung oder Pension.
In der Praxis stellt sich die Frage eher nicht beim 25-jährigen Dienstjubiläum, sondern bei den 35 anrechenbaren Jahren, die man braucht, um anlässlich der Pensionierung etwas zu bekommen. Der Grund dafür ist, dass man bei der üblichen Dienstlaufbahn das 25-jährige Dienstjubiläum ohnehin während der Dienstzeit hat und daher automatisch überwiesen bekommt, während es bei der Wahl des Datums der Pensionierung wichtig ist abzuschätzen, ob man die 35 Jahre für das Dienstjubiläum schon hat.
In der Praxis hat sich daher folgende Vorgangsweise bewährt: Man schaut nach, wann (genauer: für welchen Monat) man das 25-jährige Dienstjubiläum bekommen hat, und zählt einfach 10 Jahre dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel
--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.