Geehrter Kollege Friebel,

"Wird nur Fortbildung in Kursen (z.B. PI) anerkannt, oder zählt es auch, wenn man sich selbst fortbildet und das daher nicht mit Teilnahmebestätigungen belegen kann?"

Nein, für den Topf C gelten nur Fortbildungsveranstaltungen, die über PI, WIFI, AK, VHS angeboten werden. Es muss eine entsprechende Bestätigung vorliegen. Auch hier zeigt sich einmal mehr, wie gut die Gewerkschaft verhandelt hat, denn z. B. ich muss mir als EDV-Kustos unserer Schule sehr viele Kenntnisse im Eigenstudium aneignen, da das PI dieses Wissen eben nicht in Form von Kursen anbietet. Natürlich gibt es diese Kurse z. B. beim WIFI, allerdings verbunden mit Kurskosten von 10.000.- und höher. Das Spiel spiele ich aber ganz bestimmt nicht mit, denn dafür müsste ich mehr als ein halbes Monatsgehalt hinblättern.

Christian Schett
PS Bregenz


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