Lieber Kollege Schett!
>Nein, für den Topf C gelten nur Fortbildungsveranstaltungen, die über
>PI, WIFI, AK, VHS angeboten werden. Es muss eine entsprechende
>Bestätigung vorliegen.
Meines Wissens ist dafür keine Kontrolle vorgesehen. Ich weigere mich auch ganz entschieden, kontrolliert zu werden. Daher habe ich auch Fortbildung in meinem C-Topf angegeben, die NICHT mittels Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden kann. Man wird mir schon glauben müssen, dass ich das mache, was ich angegeben habe. Von den Korrekturarbeiten im B-Topf nimmt man ja auch an, dass ich sie gewissenhaft erledige.
Ilse Schindler
Musikhauptschule Villach
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