Lieber Kollege Schett!

>Nein, für den Topf C gelten nur Fortbildungsveranstaltungen, die über
>PI, WIFI, AK, VHS angeboten werden. Es muss eine entsprechende
>Bestätigung vorliegen.


Meines Wissens ist dafür keine Kontrolle vorgesehen. Ich weigere mich auch ganz entschieden, kontrolliert zu werden. Daher habe ich auch Fortbildung in meinem C-Topf angegeben, die NICHT mittels Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden kann. Man wird mir schon glauben müssen, dass ich das mache, was ich angegeben habe. Von den Korrekturarbeiten im B-Topf nimmt man ja auch an, dass ich sie gewissenhaft erledige.

Ilse Schindler
Musikhauptschule Villach

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