Werner Hofmeister:
> >Steiermark hat andere Ausführungsgesetze als andere Bundesländer;

Daniela Kranz:
> auch da würde mich näheres interessieren. mir ist nur bekannt, dass
> von bundesland zu bundesland die normgrenzen verschieden sein können.

Johanna Kainz:
Bei uns in NÖ wurde dem § 4 des Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes der § 4a hinzugefügt, der besagt: "Dem Schulleiter obliegt bei Landeslehrern des Dienststandes für allgemein bildende Pflichtschulen:
a) die Aufteilung der Jahresnorm im Rahmen des genehmigten Stellenplanes am Beginn des Schuljahres (§ 43 Abs. 1 und 2 LDG 1984)"

Was unser Präsident dazu sagt, schreibe ich ein andermal. Jetzt muss ich in die Schule.

Aber es müsste doch rauszufinden sein, wie das in den anderen Bundesländern ist. Behörden haben ja bekanntermaßen Auskunftspflicht.

DK:
> ein dienstrecht (oder das SCHUG oder SCHOG) hat es bereits vor dem LDG
> neu gegeben. wenn sie so wollen waren und sind LSI, BSI und
> leiterInnen schon immer auch "vollstrecker und richter". das ist ja
> nicht neu, oder?

JK:
Ja, aber nur über das, was in der Klasse passierte.

Johanna Kainz


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