ARGE LehrerInnen am 14.12. konstituiert, erstmals mit einem UG-Vertreter
Vorsitzender Skala (BMHS, FCG), Stv. Heinzelmeier (BMHS, FSG), Riegler (APS, FCG) Erste Arbeitssitzung am 15.1.02, TO an die ARGE zugewiesene Anträge des Gewerkschaftstages
Am 14.12.01 fand die konstituierende Sitzung der ARGE der GÖD statt, gemäß § 26 der Geschäftsordnung der GÖD statt. Der ARGE gehören die Vorsitzenden der Bundessektionen der LehrerInnen an, dazu kommen "weitere Mitglieder des Zentralvorstandes der GÖD, soweit sie den beteiligten Bundessektionen angehören". Da beim Gewerkschaftstag im Oktober die Unabhängigen GewerkschafterInnen/UG zwar nicht als Fraktion anerkannt, aber zwei UG-Vertreter in den Zentralvorstand gewählt wurden und ich als einer der beiden AHS-Lehrer bin, kann ich von der Konstituierung und von den kommenden Sitzungen berichten. GÖD-Vorsitzender Neugebauer leitete die Konstituierung und die Wahl der Cvorsitzenden der ARGE: HR Skala (BMHS, FCG) stellte sich noch einmal zur Verfügung und wurde mit einer Gegenstimme gewählt, seine StellvertreterInnen Heinzelmeier (BMHS, FSG) und Riegler (APS, FCG) wurden einstimmig gewählt.
Zu Allfälliges gab es vier Wortmeldungen:
(1) Kollege Neugebauer beglückwünschte die gewählten Vorsoitzenden und betonte angesichts der Regierungspolitik die Bedeutung größtmöglicher Geschlossenheit der LehrerInnensektionen nach außen.
(2) (2) Koll. Sellner (ich) will Auskunft über die praktizierte Geschäftsordnung der ARGE, die in der GÖD-Geschäftsordnung § 26, 32 und 33 nur ungenau gefasst ist: Wer kann Sitzungen beantragen? Wer kann bis wann bei wem Anträge einbringen? Schriftlich und rechtzeitig vor den Sitzungen? Wer führt Geschäfte zwischen den Sitzungen? Die wesentliche Auskunft HR Skalas: Er als Vorsitzender beruft ein, wenn Arbeit anfällt oder wenn eine Bundessektion eine Sitzung beantragt, d.h. wenn es in Sachen BBG/LDG keine koordinierenden Sitzungen der ARGE über Forderungen bzw. Kampfmaßnahmen gegeben hat, dann nicht aus Verschulden des Vorsitzenden, sondern weil keine Sektuionsleitung, auch nicht die AHS, eine solche Sitzung beantragt hat. Anträge an die ARGE können Bundessektionsleitungen stellen, Einzelmitglieder können Anträge zur Tagesordnung stellen. Die Geschäftsführung der ARGE zwischen den Sitzungen erledigt der Vorsitzende bzw. die Vorsitzenden gemeinsam.
(3) Koll. Heinzelmeier will wissen, wann die Verhandlungen zu den Beamtengehältern aufgenommen werden, nachdem die Inflationsrate weit höher ausgefallen ist als prognostiziert. Koll. Gubitza nennt den September 02 als den mit dem Dienstgeber vereinbarten Termin, an den sich die GÖD halten werde (allerdings gibt es bereits Vorstöße der GÖD, um möglichst rasch Vorgespräche mit dem Dienstgeber zu erreichen, bisher ergebnislos - ergänzende Auskunft des Besoldungsreferats, R.S.)
(4) Der FSG-Vertreter der Berufsschulen will wissen, ob denn die ARGE in der kritischen Zeit (BBG/LDG-Entwicklungen im Winter/Frühjahr) getagt habe, lapidare Antwort: Ja.
Erste Arbeitssitzung am 15.1.02, auf der Tagesordnung stehen an die ARGE zugewiesene Anträge des Gewerkschaftstages, sie werden vermutlich/hoffentlich rechtzeitig vor dem 15.1. an die ARGE-Mitglieder ausgeschickt.
18/12/01 - Reinhart Sellner
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