> (2) (2) Koll. Sellner (ich) will Auskunft über die praktizierte
> Geschäftsordnung der ARGE, die in der GÖD-Geschäftsordnung § 26, 32
> und 33 nur ungenau gefasst ist: Wer kann Sitzungen beantragen?
> Wer kann bis
> wann bei wem Anträge einbringen? Schriftlich und rechtzeitig vor den
> Sitzungen? Wer führt Geschäfte zwischen den Sitzungen? Die wesentliche
> Auskunft HR Skalas: Er als Vorsitzender beruft ein, wenn
> Arbeit anfällt
> oder wenn eine Bundessektion eine Sitzung beantragt, d.h. wenn es in
> Sachen BBG/LDG keine koordinierenden Sitzungen der ARGE über
> Forderungen
> bzw. Kampfmaßnahmen gegeben hat, dann nicht aus Verschulden des
> Vorsitzenden, sondern weil keine Sektuionsleitung, auch nicht die AHS,
> eine solche Sitzung beantragt hat.


Am 28. Juni 2000 hat die ARGE Lehrer in der GÖD (Vorsitz: Skala) in einer Grundsatzerklärung unter anderem beschlossen:

"6.) Beiträge zur Budgetentlastung
Die Lehrer haben in den Jahren 1995 und 1997 einen überproportionalen Beitrag zur Budgetsanierung geleistet. Die getroffenen Maßnahmen wirkten auf den Einzelnen dreifach: als Staatsbürger, Beamten und gesondert als Lehrer! Ein weiteres Lehrersparpaket wird daher auf das Entschiedenste abgelehnt und würde mit allen zu Gebote stehenden gewerkschaftlichen Maßnahmen bekämpft werden."

Als dann von der Regierung das neue Lehrer-Sparpaket in Form von BBG und LDG beschlossen wurde, hatte Skala offensichtlich nicht den Eindruck, dass dabei für ihn und die ARGE Lehrer Arbeit anfällt. Aber wahrscheinlich hat sich ja an seinem sechsstelligen Monatsgehalt auch nicht viel geändert.

Toll für die ca. 60.000 LehrerInnen in der GÖD, die bei dieser Organisation im Jahr geschätzte 120 Millionen Schilling an Mitgliedsbeiträgen abliefern, dass sich der Herr HR Skala noch einmal als Vorsitzender zur Verfügung stellt. Dadurch ist die Kontinuität gesichert. FCG und ÖPU - worauf sich Gehrer und Riess-Passer verlassen können.

MkG Eugen Drexel,
Vorstandsmitglied der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft, Dornbirn

e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn


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