Liebe Kollegin Haslgrübler!
> Wird die Möglichkeit des Sabbaticals nach §213a BDG über den 31.8.2003
> verlängert werden ?
Keine Ahnung. Ich habe davon nichts gehört.
> Wann ist der späteste Zeitpunkt, ein Sabbatical zu beantragen ?
Soweit ich weiß, gibt es keine Fristen. Manche Landesschulräte haben Formulare entworfen, die bei der Antragstellung helfen. Im Prinzip genügt aber ein formloses Schreiben.
> Muss bereits bei Antragstellung eines Sabbaticals ein Dienstverhältnis
> 10 Jahre lang bestehen oder gilt diese Zeitdauer bei Inanspruchnahme
> des Freijahres ?
Die Rahmenzeit ist die Zeit, in der man den verminderten Bezug erhält. Sie beinhaltet die Freizeit (das dienstfreie Schuljahr) und die Dienstleistungszeit, in der der verminderte Bezug empfangen wird. Die Rahmenzeit muss meines Wissens vor dem 31. August 2002 beginnen. Das kann aber nur dann sein, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits zehn Dienstjahre geleistet wurden.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
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