Ich hab die Antwort von Koll. Quin gelesen und möchte noch einiges
ergänzen:
>Wird die Möglichkeit des Sabbaticals nach §213a BDG über den 31.8.2003
>verlängert werden ?
Soweit ich weiß, gibt es seitens der Gewerkschaft die Zusage, sich um eine Verlängerung zu bemühen. An sich dürfte das kein Problem sein, denn für die Regierung ist da ein Sparpotential drin: ältere LehrerInnen verzichten auf einen Jahresgehalt, jüngere haben (zumindest vorübergehend) einen Job.
>Wann ist der späteste Zeitpunkt, ein Sabbatical zu beantragen ?
Da heißt es aufpassen:
ein Sabbatical (bzw. die entsprechende Rahmenzeit) kann nur jeweils mit dem 1. September begonnen werden. Unter der derzeitigen Rechtslage kann am 1. Sept. 2003 kein Sabbaticalrahmen mehr angefangen werden, denn das Gesetz ist am 31. Aug. abgelaufen. Also müßte man mit 1. Sept. 2002 anfangen, ein Sabbatical zu planen (Beginn der Rahemnzeit). mfG Toni Hofer, BRG Steyr
>Muss bereits bei Antragstellung eines Sabbaticals ein Dienstverhältnis
>10 Jahre lang bestehen oder gilt diese Zeitdauer bei Inanspruchnahme
>des Freijahres ? Herzlichen Dank für Antworten.
>romana haslgrübler
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>GMX - Die Kommunikationsplattform im Internet. http://www.gmx.net
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>Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
>betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
>e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
>Nachrichtentext.
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