Schulwoche:

 

Da es nach alter Rechtslage praktisch unmöglich war, in der ersten Schulwoche MDL ausbezahlt zu bekommen, ergibt sich für o.a. Lehrer bei 5 MDL laut Lehrfächerverteilung

ein Gewinn in dieser Woche von S 1911,- (€ 139,-)

 

MDL für 4 Tage: 40.040,-*1,432*5*4/6=1911,-

 

Schulwoche:

 

Alle 5 MDL werden gehalten (=Normalwoche)

Verlust in dieser Woche durch Abwertung des MDL-Faktors von 1,73% auf 1,432%:

S 596,- (€ 43,-)

Sämtliche Berechnungen können dem ZA-Rundschreiben, welches an alle Dienststellen ging, entnommen werden.

 

Schulwoche:

 

Unser Lehrer besucht an zwei Tagen ein Seminar. Dadurch kann er die an diesen Tagen vorgesehenen 8 Unterrichtsstunden nicht halten. Er hält in dieser Woche jedoch noch zusätzlich 4 Supplierstunden.

Durch den Wegfall der Gegenrechnung und die Ausbezahlung von 3 Einzelsupplierstunden ergibt sich hier ein Gewinn von S 3.269,- (€ 238,-).

 

     12. Schulwoche:

 

Unser Lehrer ist zwei Tage krank (=8 Stunden).

Nach neuem Recht werden 4/6 der MDL ausbezahlt, der Gewinn in dieser Woche beträgt daher S 1.911,- (€ 139,-) so wie in der ersten Woche.

 

Bei oberflächlicher Betrachtungsweise könnte man meinen, dass die Gewinnwochen bei weitem überwiegen. Was allerdings das ZA-Rundschreiben verschweigt, ist die Antwort auf die Frage, wie oft die Situation in der 2. Schulwoche (=Normalwoche) eintritt.

Man kann sicherlich davon ausgehen, dass dieser Normalfall ca. 30 mal im Jahr eintritt.

 

Dann ergibt sich folgende Jahresabrechnung:

 

  1. Woche           + 1.911,-

  3. Woche           + 3.269,-

12. Woche           + 1.911,-

Normalwochen  - 17.880,- (596,-*30)

Jahresverlust.....- 10.789,- (€ 784,-)

 

Mit diesem Ergebnis sind wir dann exakt bei der von mir im Juni prognostizierten Auswirkung (Verluste in Höhe von durchschnittlich 5%-15% der Jahres-MDL-Summe).

Die entgangenen Bezüge wegen der Schlechterstellung bei den Einzelsupplierungen sind in dieser Abrechnung noch gar nicht berücksichtigt.