Schulwoche:
Da es nach alter Rechtslage praktisch unmöglich war, in der ersten Schulwoche MDL ausbezahlt zu bekommen, ergibt sich für o.a. Lehrer bei 5 MDL laut Lehrfächerverteilung
ein Gewinn in dieser Woche von S 1911,- (€ 139,-)
MDL für 4 Tage: 40.040,-*1,432*5*4/6=1911,-
Schulwoche:
Alle 5 MDL werden gehalten (=Normalwoche)
Verlust in dieser Woche durch Abwertung des MDL-Faktors von 1,73% auf 1,432%:
S 596,- (€ 43,-)
Sämtliche Berechnungen können dem ZA-Rundschreiben, welches an alle Dienststellen ging, entnommen werden.
Schulwoche:
Unser Lehrer besucht an zwei Tagen ein Seminar. Dadurch kann er die an diesen Tagen vorgesehenen 8 Unterrichtsstunden nicht halten. Er hält in dieser Woche jedoch noch zusätzlich 4 Supplierstunden.
Durch den Wegfall der Gegenrechnung und die Ausbezahlung von 3 Einzelsupplierstunden ergibt sich hier ein Gewinn von S 3.269,- (€ 238,-).
12. Schulwoche:
Unser Lehrer ist zwei Tage krank (=8 Stunden).
Nach neuem Recht werden 4/6 der MDL ausbezahlt, der Gewinn in dieser Woche beträgt daher S 1.911,- (€ 139,-) so wie in der ersten Woche.
Bei oberflächlicher Betrachtungsweise könnte man meinen, dass die Gewinnwochen bei weitem überwiegen. Was allerdings das ZA-Rundschreiben verschweigt, ist die Antwort auf die Frage, wie oft die Situation in der 2. Schulwoche (=Normalwoche) eintritt.
Man kann sicherlich davon ausgehen, dass dieser Normalfall ca. 30 mal im Jahr eintritt.
Dann ergibt sich folgende Jahresabrechnung:
1. Woche + 1.911,-
3. Woche + 3.269,-
12. Woche + 1.911,-
Normalwochen - 17.880,- (596,-*30)
Jahresverlust.....- 10.789,- (€ 784,-)
Mit diesem Ergebnis sind wir dann exakt bei der von mir im Juni prognostizierten Auswirkung (Verluste in Höhe von durchschnittlich 5%-15% der Jahres-MDL-Summe).
Die entgangenen Bezüge wegen der Schlechterstellung bei den Einzelsupplierungen sind in dieser Abrechnung noch gar nicht berücksichtigt.