Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Da im Lehrerforum auch eine Menge Pflichtschullehrer vertreten sind, bitte ich Euch um folgende Auskünfte:

Mein Sohn geht derzeit in die 4. Klasse Volksschule. Es handelt sich dabei um eine integrierte Klasse, in der zwei behinderte Kinder mitbetreut werden.

Zufällig habe ich nun erfahren, dass diese Integrationsklasse nächstes Jahr in der Hauptschule weitergeführt werden soll. Im Prinzip wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn nicht für diese Klasse die Leistungsgruppen aufgehoben würden. Man denkt also an eine homogene Klasse mit einer sogenannten "inneren Differenzierung". Begründet wird das damit, weil man den beiden Behinderten nicht das Gefühl geben möchte, dass sie in die 3. Leistungsgruppe abgeschoben werden. (Dieses Gefühl müßten allerdings dann alle Schüler der 3. LG in Öst. Hauptschulen haben).

Meine Fragen nun an Euch:

1. Handelt es sich dabei um einen Schulversuch oder nach welchen Regeln oder Gesetzen läuft eine solche Schulform ab? 2. Inwieweit haben die Eltern der betroffenen Kinder Mitspracherecht bei solchen doch gravierenden Abweichungen von der Normalform der Hauptschule. 3. Wer hat Erfahrungen mit einer "inneren Differenzierung in drei Gruppen". Ist diese tatsächlich von einem Lehrer mit 20 Kindern durchführbar? 4. Nach welchen Kriterien gehen höhere Schulen vor, wenn sich Schüler aus einer integrierten Klasse mit einem Zeugnis bewerben, das keine Leistungsgruppen aufweist. Wer weiß, wie die Zeugnisse von Klassen aussehen, bei die "innere Differenzierung" vorgenommen wird?

Ich wäre Euch für Rückmeldungen sehr dankbar.

Liebe Grüße

Ramsmaier Peter

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