Mann liest Diskussion unter Männern über männliche Formen. Im Lehrerforum. Mit einer kleinen Frau auf den Knien, die einfordert, dass ich endlich LENA tippe. Reinhart Sellner, D-LehrerIn

Martin Weissenboeck wrote:
>
> Liebe Kolleginnen!
> Liebe Kollegen!
>
> (Geht doch auch so?)
>
> Ich verfolge mit Interesse die Diskussion. Ein paar persönliche
> Anmerkungen
> dazu:
>
> -- In einer Broschüre des damaligen Frauenministeriums über
> geschlechtskorrekte Formulierungen wird die "Weglassprobe" erwähnt:
> auch nach dem Weglassen des "Innen" muss das Wort einen Sinn ergeben.
> Somit wären "LehrerInnen" zulässig, nicht aber "ÄrztInnen", da es zwar
> Lehrer, nicht aber Ärzt gibt.
>
> -- Ich kann mich mit dem groß geschrieben Binnen-I nicht anfreunden,
> da hier (erstmalig?) die gesprochene Sprache von der geschriebene
> Sprache abweicht und in der gesprochenen Form entweder nur die
> weibliche Form gehört wird oder durch besondere Betonung mit Pause der
> Satz für meine Ohren nicht mehr gut klingt. (Als langjährier Leser und
> Gründer des Lehrerforums gleich zu den zu erwartenden Reaktionen und
> bevor jetzt alle über diese Aussage herfallen: das ist meine
> persönliche Meinung, ich bitte in diesem Forum auch persönliche
> Meinungen zu respektieren!)
>
> -- In der genannten Broschüre wird auch empfohlen, bei der Nennung
> beider Geschlechter mit der weiblichen Form zu beginnen. damit habe
> ich kein Problem und diese Form der Anrege bevorzuge ich auch. Mich
> stört nur, dass diese Form das "Titanic-Prinzip" genannt wird ("Frauen
> und Kinder zuerst") und damit eine Ereignis zur Namensgebung verwendet
> wird, das vielen Menschen den Tod brachte.
>
> -- Das Universitätsstudiengesetz ist sicher mit der Absicht nach
> korrekter Formulierung geschrieben worden. Hier eine Leseprobe:
>
> "§ 15. (1) Nach der Durchführung des Begutachtungsverfahrens hat sich
> die Studienkommission nachweislich mit den eingelangten Stellungnahmen
> inhaltlich auseinanderzusetzen und ist berechtigt, den Studienplan zu
> beschließen. Dieser Beschluß ist der Dekanin oder dem Dekan gemeinsam
> mit dem Ergebnis des Begutachtungsverfahrens, dem Qualifikationsprofil
> und den gemeinsam mit den für das Studium fachlich zuständigen
> Einrichtungen der Fakultät erarbeiteten Bedarfsberechnungen sowie dem
> Realisierungs- und dem Budgetplan vorzulegen. Die Dekanin oder der
> Dekan hat zu den finanziellen Auswirkungen des Beschlusses über die
> Erlassung oder Änderung des Studienplanes Stellung zu nehmen und den
> Studienplan gemeinsam mit den genannten Beilagen der Rektorin oder dem
> Rektor vorzulegen.
> (2) Die Rektorin oder der Rektor hat den Studienplan mit den genannten
> Beilagen der Bundesministerin oder dem Bundesminister vorzulegen, wenn der
> Beschluß der Studienkommission mit den auf Grund der Bedarfsberechnungs-
> und Budgetierungsverordnung beantragten und auf Grund des jeweils geltenden
> Bundesfinanzgesetzes zugewiesenen Ressourcen finanziell durchführbar ist."
>
> Die Texte sind durch die Doppelnennungen sicher nicht leichter lesbar
> geworden.
>
> MfG Martin Weissenboeck
> --
> E-Mail: martin@weissenboeck.at, mweissen@ccc.at
> Gatterburggasse 7 Tel: +43 1 3698858 10
> A-1190 Wien Fax: +43 1 3698858 77
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> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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