Werte KollegInnen, könntet Ihr mir netterweise Auskunft geben, ob und wie bei Euch die Arbeit der SchulbuchreferentInnen abgegolten wird.
Zu meiner Situation: Ich bin seit einigen Jahren Schulbuchreferentin, die Bezahlung war schon in der Vergangenheit eine Farce, die in keiner annähernd adäquaten Relation zum Arbeitsaufwand stand.
Unsere Schule: HS mit 12 Klassen,über 290 SchülerInnen, es werden Bücher wiederverwendet und das ersparte Geld für Um eigener Wahl  verwendet, z.B. einmal ATS 45.000.-, heuer ca 20.000.-
Dazu permanente Umstufungen, bei denen neue Bücher angeschafft werden müssen.
Durch die Durchführung der Aktion mittels Internet hat sich die Arbeit vervielfacht, da man oft nur vor 8.00 auf die Site Zugriff hat.Umfangreichere Arbeiten muß ich daher am Samstagnachmittag, bzw. am Sonntag in der Schule tätigen, ich sehe nämlich keine Veranlassung nach diesem Dienstgesetz meine eigene Internetrechnung zu erhöhen.
Frage also: wie wird das gehandhabt, gibt es an anderen Schulen Lehrpflichtverminderung, dauernde MDL, o.ä.
Ich arbeite seit heuer unentgeltlich, das heißt für diesen sogenannten C - Topf und habe nicht vor, das weiterhin so zu betreiben.
Außer daß mir manchmal eine Kollegin hilft, beim Computer einzutippen, mache ich sämtliche Arbeiten selber. Ich habe alles durchrationalisiert, und bei den wenigen Arbeiten, die dabei für KVs anfallen, muß ich doch selber oft "nacharbeiten" und, leider kontrollieren.
Auch in den letzten  und ersten Ferientagen verbringe ich etliches an Zeit deswegen in der Schule.
Vielen Dank im voraus und mfG Pauline Stoiber