Werte Kolleginnen und Kollegen!
 
Als Steirer würde ich gerne wissen, wie vorhersehbare - unvorhersehbare Stunden in anderen Bundesländern "behandelt" werden.
Steir. Erlass vom 23.1.2002:
Die Abwesenheit von einer Woche ist entscheidend für die Bezahlung der EML (Bezahlung ab dem 8. Tag).[Ausgenommen Kuraufenthalte und längere Krankenstände und wer ihre/seine 10 Stunden Supplierverpflichtung bereits erfüllt hat]
Das heißt: bis zum 7. Tag ist nichts vorhersehbar!
Danke
(für Antworten)
Werner Hofmeister