Also in OÖ:
Wenn ein/e zurechnungsfähige/r erkrankte/r LehrerIn eine/n zurechnungsfähige/n erkrankte/n DirektorIn am Sonntagabend anruft und von der Krankheit berichtet, kann diese/r noch am Vorabend eine/n nicht erkrankte/n KollegIn von der Supplierung verständigen, der/die sich dann ja vorbereiten kann und dannnnn gibt's cash.
BG Wilfried Mayr

----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:hofmeister_werner@utanet.at"Hofmeister Werner
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"Lehrerforum
Sent: Tuesday, January 29, 2002 8:47 PM
Subject: LF: APS-vorhersehbar

Werte Kolleginnen und Kollegen!
 
Als Steirer würde ich gerne wissen, wie vorhersehbare - unvorhersehbare Stunden in anderen Bundesländern "behandelt" werden.
Steir. Erlass vom 23.1.2002:
Die Abwesenheit von einer Woche ist entscheidend für die Bezahlung der EML (Bezahlung ab dem 8. Tag).[Ausgenommen Kuraufenthalte und längere Krankenstände und wer ihre/seine 10 Stunden Supplierverpflichtung bereits erfüllt hat]
Das heißt: bis zum 7. Tag ist nichts vorhersehbar!
Danke
(für Antworten)
Werner Hofmeister