Lieber Herr Weissenboeck (ich halte mich an ihre Form, wünsche mir für mich aber - wenn schon nicht "Kollegin" -, dann bitte: Frau Mag. Recht)
Im Herbst hatte sich der ÖGB gegen den Entwurf des neuen Vereinsrechtes ausgesprochen, da er Zugriff des Staates auf alle Daten (auch über die Finanzen - Stichwort Streikkasse) privater Vereine ermöglicht, auch andere Stellungnahmen (z.B. Rechtsanwaltskammer) sind sehr interessant,
Danke für die von ihnen angegebene Adr. dort habe ich allerdings nur den Entwurf und Stellungnahmen dazu gefunden, nicht aber die jetzt im Ministerrat beschlossene Fassung, weiß also nicht, welche zuvor geäußersten schweren Bedenken berücksichtigt wurden - Das nennt man Rechtsunsicherheit, und sie sollte in einer Demokratie nicht einreissen ich halte mich auch beim Abschied an Ihre Form
Liebe Frau Recht!
Warum ist die Tatsache, dass der Ministerrat eine Reform des Vereinsrechts beschlossen hat, bedenklich? Ist das eine automatische Reaktion auf alles, was von der Regierung kommt?
Mir gefällt zum Beispiel, dass statt des "Nichtuntresagungsbescheides" nun von einer "Einladung zur Aufnahe der Vereintätigkeit" gesprochen wird: weg vom Untertanenstaat zur Serviceorganisation.
Sachinformationen sind übrigens mit geringem Suchaufwand unter
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