Ende November habe ich im LF unter dem Titel "Der nächste Beschiß" einige Aussagen Neugebauers über die vereinbarten Nachverhandlungen zum Gehaltsabkommen 2002 untersucht und bin zu dem Schluß gekommen, daß man uns wahrscheinlich mit einem Albibetrag abspeisen wird, der nur rückwirkend für 2002 gilt und die Bemessungsgrundlage für 2003 nicht erhöht.

Ein zartes Pflänzlein der Hoffnung keimt nun auf, wenn ich sehe, daß man andernorts wenigstens das Thema erkannt hat. In der Jännernummer der "AHS" schreibt Jantschitsch im Editorial auf Seite 2:

"Die Position unserer Bundessektion für die "Nachbesserung" zu Beginn des Jahres 2003 muss meiner Überzeugung nach folgende Punkte enthalten:
* Die Nachzahlung muss prozentuell, also nicht per Fixbetrag erfolgen.
* Die Nachzahlung muss staffelwirksam werden, d.h. weitere Gehaltserhöhungen für 2003 etc. müssen auf dem um die Nachzahlung erhöhten Betrag aufbauen.
* Die Nachzahlung muss zumindest die Differenz zwischen 0.8% und der tatsächlich festgestellten Inflationsrate für 2002 ausgleichen."

Auch Michael Zahradnik schreibt ("Rückblick und Ausblick" auf Seite 6 der "AHS"): "Erstens müssen bei einer Inflation von z.B. 2,8% die Staffelansätze um 2% erhöht werden. Von diesem neuen Wert wird dann die Gehaltserhöhung für 2003 berechnet. Zweitens muss der Inflationsverlust für Jänner bis Dezember 2002 rückwirkend abgegolten werden."

Auch wenn ich mir schwer vorstellen kann, daß wir im Jänner 2003 eine Gesamt-Gehaltserhöhung von 4 - 5% bekommen werden, so lasse ich mich doch gern eines Besseren belehren.

Erich Wallner
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