Bundessektionsleitung AHS, 21.1.02 (Teil 2)


Antrag für Gespräche mit dem Dachverband der Elternvereine bzw. der bundesweiten SchülerInnenvertretung (UG) Die BSL ersucht VertreterInnen der Schulpartnerschaft zu Gesprächen über gemeinsame Aktionen zur Rücknahme der BBG-Regelung für KV und KustodInnen bzw. zur raschen Senklung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 25 im März/April 2002.
Begründung: Wie in der AHS-Gewerkschaftszeitung vom Dezember 2001, gibt es Übereinstimmung in diesen für alle SchulpartnerInnen wichtigen Fragen, ohne dass der Dienstgeber bisher darauf eingegangen wäre. Eltern und SchülerInnen sind, wie ihre Vertreter bei gemeinsamen Veranstaltungen an Schulen, aber auch im Wiener Rathaus oder im Parlament bekundet haben, zu gemeinsamen Aktionen bereit - eine entsprechende gewerkschaftliche Initiative unter Einbindung aller in der BSL vertretenen Fraktionen sowie der in dieser Frage aktiven Schulnetzwerke erscheint daher sinnvoll und notwendig.

Jantschitsch will Schulterschluss mit Eltern fortsetzen, aber dabei nicht andere LehrerInnensektionen, v.a. APS übergehen, die nicht nachgehen könnte, wenn AHS vorgeht. Solche Initiativen nur über ARGE LehrerInnen (Termin 23.1.), außerdem kann Schulpatrtnergipfel am 30.1.02 für diese Kontakte genützt werden. Zarahdnik hofft aufVerhandlungen zur KV-Frage, da gäbe es informelle Signale der Dienstgeberseite... Weißmann betont Möglichkeizten des Schulpartnergipfels am 30., wo alle ZA und BS
+ Eltern + Schülerinnen vertreten sind.
> UG zieht Antrag zurück, Bericht Schulpartnergipfel next BSL + ev.
> neuerlicher Antrag. (bei der ARGE LehrerInnen am 23.1. habe ich
> nachgefragt, ob ein Vorpreschen der AHS tatsächlich Irritationen der
> APS auslösen würde, dem wäre lt. APS-Vorsitzenden Riegler nicht so,
> wiewohl gegenseitige Information, aber grundsätzlich kein Einmischen,
> wenn AHS-Eltern bereit zur Akltivität...)

Antrag zum Sozialstaatsvolksbegehren (UG)
Die BSL nimmt Kontakt zu dem für den Bildungsbereich zuständigen Koordinator des Volksbegehrens, Koll. Kohlmayer, auf und ersucht ihm um einen informativen, mobilisierenden Beitrag in der nächsten Ausgabe der Gewerkschaftszeitung
Begründung: Beschlüsse der BSL und des Gewerkschaftstages zur Unterstützung des Volksbegehrens, Eintragungswoche vom Innenministerium für die Woche nach Ostern festgesetzt Antrag überholt, da Koll. Bartoga bereits Kontakt aufgenommen hat + Artikel Kohlmayers erscheinen wird.

Antrag zur ARGE LehrerInnen: Aufnahme von Verhandlungen über die Wiedereinrechnung der KV- und Kustodiatstätigkeit in die Lehrverpflichtung im Februar 2002 (UG) Die BSL AHS stellt bei der kommenden Sitzung der ARGE LehrerInnen am 23.1.02 folgenden Antrag: "Die in der ARGE LehrerInnen zusammengefassten Sektionen der GÖD fordern von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung - BMBWK, BÖLS, BMF - für Februar 2002 Verhandlungstermine über die Wiedereinrechnung der
Klassenvotrstands- und Kustodiatstätigkeit sowie anderer zeit- und arbeitsintensiver nicht-unterrichtlicher Tätigkeiten (Schulentwicklung, Planungsarbeit, Koordination und Evaluation; projektorientierter Unterricht u.a.) in die Lehrverpflichtung.
Begründung: Berschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD 2001, bisherige Erfahrungen mit den negativen Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes auf Arbeitssituation, Einkommen, LehrerInnen-Motivation und Schulqualität und KollegInnenproteste"
(Für den APS-Bereich würde das die Wiedereinführung von besoldungsrelevanten Abschlagstunden für KV, Kustodiate und Korrekturtätigkeit bedeuten)
Begründung: Angesichts der bereits laufenden Budgetverhandlungen für 2003 ist für budgetwirksame Verbesserungen unserer Arbeits- und Einkommenssituation und damit auch der Arbeitsbedingungen unserer SchülerInnen Eile geboten. Die BSL ist berechtigt, mit Anträgen in der ARGE Lehrerinnen initativ zu werden, auch wenn sie keinen Vorsitzenden in diesem Gremium stellt.
FCG-Gegenantrag: "Die BSL beauftragt ihre Vertreter in der ARGE Lehrer für deutliche Verbesserungen im Bereich der KV- und Kustodiatsabgeltung einzutreten" vermeidet Festlegung auf Wieder-Einrechnung in Lehrverpflichtung,
wird EINSTIMMIG angenommen, damit ist der UG-Antrag erledigt. (in der ARGE-LehrerInnen kommt es ohne Wortmeldung der BSL-Vorsitzenden bzw. deren VertreterIn zum Beschluss, den Verhandlungsausschuss der GÖD mit Verhandlungen zur Rücknahme der KV-Regelung zu beauftragen. Bei der
Wiener Netzwerke-Veranstaltung am 13.2. wusste GÖD-Besoldungsreferent Korecky noch nichts von diesem ARGE-Beschluss, no na gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin + Ideen, wie GÖD die Regierungsseite zum Verhandeln in dieser Frage bringen könnte, macht sich die GÖD sichtlich noch immer keine.)

Antrag zum überfraktionellen Charakter der AHS-Gewerkschaftszeitung (UG) Um ein Instrumentalisieren unserer Gewerkschaftszeitung für fraktionelle Polemiken zu verhindern, aber dem Bedürfnis vieler Kolleginnen nach möglichst argumentativ geführter gewerkschaftspolitischen Diskussion besser als bisher zu entsprechen, beschließt die BSL AHS für ihre Zeitung die Einrichtung von je einer als solche gekennzeichnete Kommentar-Spalte (Glosse) für die in der BSL vertretenen Fraktionen FCG, FSG und UG. In den übrigen Artikeln verzichten die AutorInnen auf farktionelle Polemik.
Begründung: In der Dezembernummer der "Höheren Schule" hat Kollege Ristl - "Gewerkschaftsarbeit-konstruktiv für die Kollegenschaft" - Information, Argumetation und FCG-Polemik gegen die Minderheitsfraktionen FSG und UG durcheinandergebracht.
Dieser Antrag war als Diskussionimpuls gedacht, wurde nicht abgestimmt, FCG meint, es gäbe schon seit September-Leitartikel von Zahradnik fraktionell Töne, auch Sellner-Beitrag zur ÖGB-Urabstimmung könne so gesehen werden... Dass der Riestl-Anschütter eine neue Qualität in die zeitung gebracht hat, wird seitens der FCG ignoriert. Dass der sellner leserbvrief nicht abgedruckt worden ist, kommt daher, dass BSL-Nmitglieder nicht selber Leserbriefe veröffentlichen können - ein Argument, dass ich einseh, schade, dass niemand anderer einen Leserbrief zur Riestl-Schreibe verfasst hat.
Künftige Vorgangsweise: weiterhin "offene zeitung", aber wenn in einem Beitrag Geschlossenheit der Gewerkschaft in Frage gestellt wird, dann müssen Vorsitzende entscheiden, ob Beitrag erscheinen kann (d.h. UG ohne
Mitsprachemöglichkeit)


Termine:
Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: 21.2.2002
EBSL18./19.3. in Wien, BRG 3 Kundmanngasse 22

Bericht: Reinhart Sellner, 14.2.02
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