Herr Koll. Zangerl!
> Da habe Sie sicher recht, es gibt eingentlich meines Wissens nach
> keine sachliche Begründung, sondern die eigentliche Begründung ist
> das Einsparungsziel.
Damit haben die GÖD-Verhandler den Anspruch der KollegInnen auf einen 50%igen Überstundenzuschlag bei Mehrdienstleistungen dem Dienstgeber gegenüber aufgegeben und eine willkürliche Bezahlung akzeptiert! Gibt es solche Regelungen in anderen Bereichen des öffenlichen Dienstes (Justiz, Finanzen, allg. Verwaltung, Landesverteidigung usw.) auch?
> Von seiten der Gewerkschaft wurde diesen Einsparungen nie zugestimmt.
> Das muß man immer wieder betonen! Das war ja ein Teil einer
> Kampagne gegen die
> FCG-Gewerkschafter und viele haben dann zur Kenntnis nehmen
> müssen, daß diese
> Zustimmung nicht erfolgt ist. Bis zu Ihnen dürfte sich das
> aber anscheinend
> nicht herumgesprochen haben.
Gewerkschaftsfunktionäre, die über die organisatorischen und finanziellen Ressourcen zur Führung eines Arbeitskampfes verfügen, diesen aber aus parteipolitischen, persönlichen oder anderen Gründen nicht aufnehmen, haben den Einsparungen de facto zugestimmt. Das sehen die KollegInnen jeden Monat bei ihrer MDL-Abrechnung, bei den Gratis-Supplierungen und bei der lächerlichen Abgeltung für KV und Kustodiat.
> Vielleicht ein Brief oder ein Anruf. Koll. Weißmann ist nicht nur
> kompetent, sondern gerade bei Anrufen sehr schnell und hilfsbereit.
Wenn der ZA bzw. Koll. Weißmann e-mail-Adressen publizieren, nehme ich an, dass sie auch bereit sind, Zusendungen über dieses Kommunikationsmedium zu beantworten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hier um ein technisches Problem handelt. Die mails gingen an die ZA- und an die ÖPU-Adresse des Koll. Weißmann. Es gab keine Fehlermeldungen wegen Unzustellbarkeit.
> Aber ich muß noch
> einem Vorurteil entgegentreten: Koll. Weißmann hat zwar eine Reduktion
> der Lehrverpflichtung, aber er unterrichtet selbstverständlich
> noch. Es ist also ein
> Unwahrheit von einem freigestellten Personalvertreter zu sprechen. Ich
> möchte nicht annehmen, daß Sie das aus Bosheit tun, sondern
> aus Unwissenheit.
Bevor Sie sich darüber Gedanken machen, was ich aus Bosheit oder aus Unwissenheit schreibe, empfehle ich Ihnen, meinen Beitrag genau zu lesen. Dort steht nämlich nichts über das Ausmaß der Freistellung. Sie scheinen allerdings Detailkenntnisse über Ausmaß der Freistellung und der Unterrichtstätigkeit des Koll. Weißmann zu besitzen. Wenn sie diese zusammen mit der Art der Bezahlung (Anteil LSI-Schema, Anteil L1 und gegebenenfalls Anteil MDL) ins Lehrerforum stellen, können alle MitleserInnen selbst beurteilen, ob von Koll. Weißmann erwartet werden darf, dass er innerhalb von 3 Monaten auf ein mail eines DSA antwortet.
MkG
Eugen Drexel
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