25.02.2002 17:05 MEZ der standard
Frad: Aus Sonderurlaub wird Teilkarenzierung
Aliquotes Gehalt für 80-prozentigen Beamtenjob wird weiter ausbezahlt - Grüne fordern parlamentarische Klärung
Wien - Der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad, bekommt nun keinen bezahlten Sonderurlaub als Beamter im Wirtschaftsministerium, sondern er wird zu 20 Prozent karenziert. Das bedeutet, dass er als Beamter 80 Prozent arbeitet und seine Bezüge aliquot auf ebenfalls 80 Prozent reduziert werden. Diese Regelung wurde in einem Gespräche zwischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) und Frad getroffen, teilte das Wirtschaftsministerium am Montagnachmittag in einer Aussendung mit. Diese Karenzierung ist mit seiner Tätigkeit als Präsident des Hauptverbandes bis September 2002 befristet. Im Übrigen werde Frad seine Tätigkeit im Hauptverband "nebenberuflich und zu wesentlichen Teilen in seiner Freizeit ausüben", hieß es in der Aussendung des Wirtschaftsministeriums. Vereinbarung mit Bartenstein Am Vormittag hatte Bartenstein noch nicht von einer Karenzierung gesprochen, sondern nur davon, dass Frad während seiner Tätigkeit als Präsident des Hauptverbandes auch einen Teil der Dienstzeit im Ministerium leisten müsse. Als Größenordnung hatte Bartenstein 50 Prozent als "angemessen" bezeichnet. Frad hatte bisher einen 50-prozentigen Sonderurlaub. Das bedeutete, dass er nur die halbe Zeit im Ministerium arbeitete, aber das volle Beamtengehalt bekam. Diese Regelung wäre mit Ende des Monats ausgelaufen. Frad hatte nun einen vollen Sonderurlaub beantragt. Bartensteins Kabinettschef Christoph Stadlhuber hatte am vergangenen Donnerstag erklärt, das Ministerium für öffentliche Leistungen habe diesem Wunsch bereits entsprochen. Öllinger will parlamentarische Klärung Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger will im Zusammenhang mit dem Sonderurlaub von Frad eine parlamentarische Klärung. Die nunmehr im Wirtschaftsministerium getroffene Regelung befindet er zwar für rechtmäßig, Öllinger will aber die Hintergründe geprüft wissen. Konkret vermutet er, dass der bisher für Frad gültige Sonderurlaub gesetz- bzw. verfassungswidrig war. Dies müsse nun auf parlamentarischer Ebene geklärt werden, meint der Grün-Abgeordnete, der entsprechende Anfragen einbringen möchte. Aus seiner Sicht liegt nämlich ein Verstoß sowohl gegen das Bezügebegrenzungs-Gesetz als auch gegen das Beamtendienstrecht vor. Auch noch völlig offen sei, in wie vielen anderen Fällen man auf die (voll bezahlten) Sonderurlaube zurückgegriffen habe. Dass Frad nun für 80 Prozent Arbeit als Beamter des Wirtschaftsministeriums 80 Prozent der Bezüge bekommt, ist für den Hauptverbands-Chef an und für sich in Ordnung. Allerdings müsse garantiert sein, dass er die Tätigkeit auch tatsächlich ausübe. (APA)
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