25.02.2002 17:25 MEZ

Frad: Teilzeitkarenz statt Sonderurlaub
Nach lautstarker Kritik muss Hauptverbandspräsident doch für Beamtengage arbeiten

Von Eva Linsinger

Wien - Der fix gebuchte Sonderurlaub wurde am Montag storniert. Herwig Frad hatte sich das so vorgestellt: 100 Prozent Gage (5740 Euro) als Beamter des Wirtschaftsministeriums beziehen, null Prozent dafür arbeiten, also in "Sonderurlaub" gehen - und den als Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger verbringen, 3462 Euro Aufwandsentschädigung monatlich inklusive. Eigentlich hatte das Ministerium dem zugestimmt. Nach Tagen heftiger Kritik sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein Montag den Sonderurlaub ab. Die neue Regelung: Frad wird zu 20 Prozent karenziert. Er muss 80 Prozent seiner Beamtentätigkeit im Wirtschaftsministerium erfüllen und bekommt 80 Prozent seines Einkommens. Diese Regelung gilt bis September. Dann wechselt turnusmäßig der Vorsitz im Hauptverband, Frad wird Vizepräsident - und soll dann für 100 Prozent Gage 100 Prozent als Ministerialrat arbeiten. Auch für die Vizepräsidentenzeit hatte Frad auf bezahlten Sonderurlaub gehen wollen. Die Teilzeitregelung wurde Montagnachmittag in einem Vieraugengespräch zwischen Bartenstein und Frad vereinbart. Noch Montagvormittag hatte Bartenstein ein anderes Arbeitszeitmodell angekündigt und gemeint, dass Frad zu 50 Prozent arbeiten sollte. Das Problem: Unklar war, wie viel Frad hätte verdienen sollen. Eine Einkommensreduzierung um 50 Prozent war Frad, der den Sonderurlaub als Selbstverständlichkeit angesehen hatte, ein wenig zu hoch. Schon bisher hatte Frad Sonderurlaub - zu 50 Prozent. Dafür musste er die halbe Zeit im Ministerium arbeiten, bekam aber das volle Gehalt. Nachdem Frad zu 100 Prozent auf Sonderurlaub hatte gehen wollen, wurde Kritik an den Sonderurlauben laut. So hatte sich Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ) ganz auf die Seite der Opposition geschlagen und unverhohlen kritisiert: "Ich halte nichts davon, dass Menschen für null Prozent Tätigkeit 100 Prozent Gehalt bekommen." SPÖ und Grüne hielten noch weniger davon und kritisierten den "Privilegienskandal". Der Verfassungsjurist Heinz Mayer urteilte gar, dass der Sonderurlaub "verfassungswidrig" gewesen wäre. Darauf will sich Oberrat Leopold Deimbacher aus dem Vizekanzleramt nicht einlassen. Generell sagt er: "Sonderurlaub kann aus persönlichen oder sonstigen Gründen gewährt werden." Für wie lange? - "Die Länge muss dem Anlass entsprechen." - Wie viele Beamte derzeit aus welchen Gründen auf Sonderurlaub sind? - "Datenschutz." Nur ein Nebenjob Frad selbst hatte argumentiert, dass der Hauptverband zeitaufwändig sei und dafür etwa den Besuch von "Pflichtbällen" ins Treffen geführt. Das Wirtschaftsministerium stellte dazu Montag klar: Frad wird die Tätigkeit im Hauptverband "nebenberuflich" und "zu wesentlichen Teilen in seiner Freizeit" ausüben. Frads - von der Koalition abgelöster - Vorgänger Hans Sallmutter kann über die Debatte nur "milde lächeln": "Frad ist nur Präsident des Verwaltungsrates, und der tagt alle heiligen Zeiten. Ich war in einer anderen Struktur Präsident. Das war zeitaufwändig, aber ich war es gewohnt, mich im politischen Leben sieben Tage die Woche einzusetzen." Sein Dienstgeber, die Gewerkschaft, hatte dafür Verständnis. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.2.2002)


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3462 Euro Aufwandsentschädigung, ja, ja

mkg

Ronald Eidenberger
Maria Hülf



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