Eine Arbeitsgruppe der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft berechnete - zur Ermittlung und Untermauerung einer Gehaltsforderung für 2003 (wobei dies nicht die einzige Argumentation ist) - die Entwicklung unserer Gehälter seit 1994. Wir verglichen die Entwicklung der Brutto- und Nettogehälter auf ein und derselben Gehaltsstufe (auf Basis von Gehaltszetteln).
 
Das Ergebnis:
 
Zwischen 1994 und 2001 (Inflation: 12, 8 %) verringerte sich die Kaufkraft 
der Bruttogehälter um 2 bis 4 %,
der Nettogehälter um 4 bis 9 %,
unterschiedlich nach Gehaltsstufe. Je höher die Gehaltsstufe, desto höher der inflationsbereinigte Verlust des Nettogehalts.
 
Untersucht wurden die Gehaltsstufen 6 bis 13, über der 13. Gehaltsstufe sind die Nettogehaltsverluste vermutlich noch höher (also über 10 %).
 
Ausschlaggebend (nichts Neues): die Nulllohnrunden öffentlicher Dienst 1996 und 1997 (Sparpakete I und II) und der Abschluss unter der Inflationsrate (+ 500,-) 2001.
 
Der Tariflohnindex für die Angestellten der Privatwirtschaft entwickelte sich in diesem Zeitraum (1994 bis 2001) um 10 % besser als der der Öffentlichen Bediensteten (inclus. 2002 um 12 %).
 
Beispiele:
 
Beispiel 1: Pflichtschullehrer/in (L2a2), 6. Gehaltsstufe:
 
              brutto       Veränd. real       netto       Veränd. real
 
1994     22.954,-                            16.157,-    
2001     24.817,-         - 4,2 %         17.276,-         - 5,3 %
 
Beispiel 2: Pflichtschullehrer(in), 13. Gehaltsstufe:
 
              brutto       Veränd. real       netto        Veränd. real
 
1994     33.538,-                             22.349,-        
2001     36.872,-        - 2,5 %           23.221,-        - 7,9 %
 
Beispiel 3: AHS-Lehrer(in) (L1), 12. Gehaltsstufe:
 
             brutto        Veränd. real       netto         Veränd. real
 
1994     36.593,-                              24.810,-
2001     40.140,-         -2,8 %           25.472,-          -9,0 %
 
Beim Vergleich der Nettogehälter wurden Zulagen und unterschiedliche Freibeträge selbstverständlich herausgerechnet.
 
Noch nicht berücksichtigt bei diesen Verlusten sind 
* die Verluste durch besoldungsrechtliche Änderungen (etwa LDG-neu und BBG, also Verminderung oder Beseitigung der Bezahlung für KV-Tätigkeit usw., Veränderungen bei MDL und Supplierungen)
* die noch offene Gehaltssituation 2002 (mit 0, 8 % bisher fast 2 % unter der Inflationsrate)!
 
Robert Sutterlütti,
PV am BG Lustenau,
Vorstandsmitglied der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft