Gratuliere Koll. Wallner - Wie immer haben Sie das Problem auf den Punkt
gebracht!
Ich darf auch zu bedenken geben dass man früher als Jungleherer rel. wenig
verdient hat und erst im Laufe der Zeit (Dienstjahre) und mit vermehrter
Qualitfikation ( neue Gegenstände - IT-Bereich) die Butter aufs Brot bekam.
Diese Butter schmilzt unter dieser Regierung mit dem sonnigsten
Finanzminister und der höchsten Steuerbelastug aller Zeiten vom Brot.
Nebenbei sollen heute die "Älteren Besserverdiener" wiederum durch den Rost
fallen. Sieh Anmerkungen Koll. Wallner.

Ein weiteres interessantes Beispiel: Da die jetzige Regierung möglichst
viele Beamte loswerden will, können "gem. §22gBBSozPG -befristet bis
31.12.2003- Beamte die das 55. Lebensjahrvollendet haben und wenn kein
wichtiger dienstlicher Grund entgegensteht, schriftliche beantragen, aus dem
Dienststand ausscheiden zu dürfen."
Die ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit muss natürlich erreicht sein.
Soweit so gut. Wenn also jemand die gewaltigen Abzüge (80% - 0,3333% pro
fehlendem Versicherungsmonat = ca. 80-26=54% d. letzten Bezugs + evt.
vorhandener Nebengebührenwerte) in Kauf nehmen will, so liegt das in seinem
Ermessen, er, sie , muß ja nicht.
Was ich weniger verstehe ist folgender Passus: "Hat ein Beamter .....mind.
35 aber weniger als 40 Jahre Dienstzeit ... kann er eine Jubiläumszuwendung
von 250% erhalten, die sich sogar auf 300% erhöhen kann...)
Im Lehrer-Vorruhestandsmodell besteht allerdings diese Möglichkeit
ausdrücklich nicht!!!!!
WARUM??????? Wie sieht das die Gewerkschaft? Was wird nach der obigen
Vorruhestandsregelung kommen? Gibt es konkrete Hinweise (gewerkschaftliche
Verhandlungen) auf zukünftige Verbesserungen oder Verschlechterungen unserer
Situtation ?
MFG Herbert Till
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