http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,185720,00.html

BVG-URTEIL

Steuerunterschiede bei Pensionen und Renten verfassungswidrig

Wer bisher seinen Lebensabend als Rentner genießt, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Ehemalige Beamte dagegen doch. Das muss sich jetzt ändern, haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes entschieden.

Der Gesetzgeber hat nun bis zum 1. Januar 2005 Zeit, das Rentenrecht zu ändern. Nach dem Urteil des Zweiten Senats verstößt es gegen den Gleichheitssatz, dass Pensionen ab 4000 Euro im Jahr versteuert werden müssen, Renten aber erst ab einem vielfach höheren Betrag. Bis zum Jahr 2005 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung der Rentenbesteuerung schaffen. Bis dahin kann die geltende Reglegung in Kraft bleiben. Käme es bis 2005 zu keiner Neuregelegung der Rentenbesteuerung, dürfte es ab dem 1. Januar 2005 keine Besteuerung der Beamtenpensionen mehr geben. Wie die verstärkte Besteuerung der gesetzlichen Renten geregelt wird, dafür gibt der Zweite Senat dem Gesetzgeber weiten Spielraum. Das Prinzip, dass die durch Beiträge finanzierten Anteile der Rente steuerfrei bleiben, wurde ausdrücklich bestätigt. Allerdings sieht der Zweite Senat Defizite bei der Besteuerung der Ertragsanteile. Soweit die Rente auf Arbeitgeberanteilen und Bundeszuschüssen basiert, ist mit einer stärkeren Besteuerung zu rechnen. Für jetzige Rentner wird es lange Übergangsregelungen geben. Seit längerem hatten Experten die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen kritisiert. Bei Rentnern hat das Finanzamt bisher nur auf den so genannten Ertragsanteil zugegriffen. Dieser beträgt bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 27 Prozent. Begründet wurde die Ungleichbehandlung bisher damit, dass Angestellte - anders als Beamte - während ihres Arbeitslebens Beiträge aus ihrem versteuerten Einkommen in die Rentenkasse einzahlen, so dass der Fiskus im Ruhestand nicht ein zweites Mal zugreifen könne.Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Hermann Josef Arentz, forderte die Bundesregierung auf, noch vor der Wahl im September ein Konzept für eine neu geregelte Rentenbesteuerung vorzulegen. Die Regierung müsse den Verdacht ausräumen, sie wolle das Karlsruher Urteil für eine massive Mehrbelastung der Rentner ausnutzen, sagte Arentz der "Berliner Zeitung". Angesichts des chronischen Geldmangels von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sei nicht auszuschließen, dass das Urteil zur Sanierung des Haushaltes missbraucht werde.

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Klingt mir sympathisch, versteuertes Einkommen nicht noch ein Mal versteuern zu müssen ... mgG Ronald Eidenberger Maria Hülf



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