Von wegen Verleumdung: Dann reden wir am besten wieder einmal über die Fakten.

Die einschlägigen Auftragsvergaben der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft erfolgen tatsächlich ohne Ausschreibungen, was auch dem Vorstandsmitglied der UBG Ekkehard Muther zu bunt wird: " . . . Diskussion über die Vorgeschichte der Auftragsvergabe an die Werbeagentur Brändle/Ramoser. Einigkeit darüber solche Dinge in Zukunft anders handhaben zu wollen. Ekkehard Muther möchte, dass solche Dinge in Zukunft nur noch über Ausschreibungen vergeben werden . . . Wir wollen Vorschlag 1 ohne die Plakatsujets inklusive Präsentation für maximal ATS 70.000,- inkl. Mwst.. Gleichzeitig wird der Finanzrahmen für die Druckkosten mit maximal ATS 20.000,- inkl. Mwst. festgelegt. Diese Vorgangsweise wird einstimmig angenommen. . . . " (Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft v. 04.10.2001 - VS Lustenau
Hasenfeld)

Dasselbe Protokoll enthält unter Punkt "5. Bericht der Arbeitsgruppe Verwaltung/Budget" folgenden Hinweis: " . . . Es folgt eine Diskussion, ob nicht doch eine Ausschreibung bezüglich einer Datenbanksoftware (Installation und Lizenzen würden sich auf ca. ATS 100.000,- belaufen) erfolgen soll, wofür aber zuerst ein Pflichtenheft erstellt werden müsste, das wieder Geld kosten würde. Wird mehrheitlich abgelehnt (13 Nein, 1 Ja, 4 Enthaltungen) . . . "

In einem E-Mail v. 13.11.2001 berichtet Vorstandsmitglied Manfred Sparr an Hannes Scheffknecht, dass der Rechtsanwalt Dr. Gebhard Heinzle mit entsprechenden rechtlichen Klärungen beauftragt wurde: " . . . Keine einfachen Fragen! Für die endgültige Klärung sollte über den Rechtsanwalt Dr. Heinzle (siehe mail von Elisabeth Lechner) erfolgen . . . "

Zur Erinnerung: Am 03. Mai 2001 hat Kollege Ekkehard Muther den Rechtsanwalt Dr. Gebhard Heinzle zu Beginn einer Versammlung der Plattform "Gemeinsam sind wir stark" im Gehörlosenzentrum Dornbirn als seinen persönlichen und guten Freund vorgestellt.

mfg Mag. Marion Brändle

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