Sg. KollegInnen,

es wird etwas kompliziert, wenn man Kommentare kommentiert, daher einige Überlegungen zum Thema ohne direkte Zitierung der Bezugsbeiträge (Friebel, Wittek, Digruber)

1) Eine Oberstufenreform, die diesen Namen verdient, muss organisatorische, inhaltliche Neuerungen sowie Änderungen im Bereich der Matura beinhalten.

2) Wenn die FCG unbedingt die 4 Typen beibehalten will, dann wird nomenklaturisch wohl alles so bleiben wie es ist. Es könnte dann allerdings vorkommen, dass SchülerInnen eines Neusprachlichen Gymnasiums, die etwa einen Schwerpunktzweig Naturwissenschaften und Neue Technologien besuchen, wesentlich weniger Sprachenunterricht (sowohl Sprachenanzahl- als auch
stundenmäßig) absolvieren als etwa SchülerInnen eines RG mit sprachlich-kreativem Zweig. Dann muss man halt damit leben, dass "in D'arbo zwar D'arbo draufsteht, aber nicht unbedingt drinnen ist". Cui bono?

3) Schwerpunktsetzung heißt ja, dass nicht, um bei dem oben genannten Beispiel zu bleiben, eine ganze RG- oder G - Oberstufe entweder auf Naturwissenschaften -neue Technologien ausgerichtet ist oder eben nur sprachlich-kreativ oder nur altphilologisch-geschichtlichen oder oder oder. Eine AHS mit drei Oberstufenklassen könnte sich überlegen, zwei (durchaus auch komplementäre) Schwerpunktzweige mit AHS-Fundamentum (was das ist, müsste man diskutieren) und intensiver zweigspezivischer Orientierung sowie einen Klassenzug "wie gehabt" anzubieten. In einem derartigen Fall hielten sich dann wohl auch die "Verteilungskämpfe" im Rahmen.

4) Wenn sich organisatorisch etwas ändern muss, so muss sich auch inhaltlich-didaktisch etwas ändern. Wir werden nicht umhin kommen, kollegiale Zusammenarbeit und unterrichtliche Teamarbeit zu forcieren. Das wird's nicht spielen, wenn dafür nicht Werteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Und hier sehe ich, ohne schwarzmalen zu wollen, auch ein gewerkschaftliches Problem: ich lese auch hier im Forum nichts über Initiativen, die zeigen, dass sich unsere Vertreter dieser Problematik bewusst sind und sich - sollten nicht nur fesche Ettiketten, sondern wirkliche inhaltliche und qualitative Verbesserungen gewünscht sein - für Rahmenbedingungen (Werteinheiten für Arbeit in Steuergruppen, Evaluationstätigkeit, kollegiale Vor- und Nachbereitung etc) einsetzen, die dem zusätzlichen Engagement, der zusätzlichen Arbeit auch Rechnung tragen.

5) Wenn die Oberstufe reformiert wird, muss sich auch die Art der Schlussprüfung ändern. Wenn etwa Deutsch oder Mathematik auf ein Fundamentum reduziert werden können von SchülerInnen, die sich dafür in anderen Bereichen überdurchschnittlich bilden, wenn neue Technologien gelehrt und gelernt und damit auch angewendet werden sollen, dann hat die Matura so, wie wir sie jetzt kennen, ausgedient.

Zum Schluss: ich fürchte, vieles, was hier sinnvoll diskutiert wird, schreiben wir für den virtuellen Papierkorb, denn es wird keine Änderung der gymnasialen Oberstufe geben, die die Bezeichnung "Reform" verdient. Über den Verordnungsweg (da müssen sich die Parlamentsparteien dann nicht auf einen 2/3-mehrheitlichen Gesetzesbeschluss einigen) wird den Schulen die Möglichkeit einer autonomen Gestaltung der Stundentafel gegeben werden mit der Auflage, dass (typenbildende) Schularbeitsgegenstände nicht unter 3 Stunden, 2-Stunden-Gegenstände überhaupt nicht gekürzt und kein Gegenstand völlig abgewählt werden kann.

Grüße sendet

Timo Davogg



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