Wie die Regierung zum öffentlichen Dienst, zur öffentlichen Schule und zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht ist in der Regierungserklärung, in der Raschauer-Studie und im, von den Betroffenen am 24.4. vermutlich mit Streik beantworteten Unireformgesetz. Die Rollenverteilung zwischen Bildungsministerin und Vizekanzlerin ist bekannt, das Wort der Ministerin spätestens seit ihrem "keine Studiengebühren, nie" keines, auf das Verlaß ist. Es nicht nur um "Gutachtertätigkeiten" - es geht ebenso um die Lehr- und Methodenfreiheit, um die Eigenverantwortung von uns LehrerInnen, auch um öffentliches gewerkschaftliches, soziales und politisches Engagement ohne existenzbedrohende Polit-Einflußnahme auf die berufliche Existenz. Glück auf, wir brauchen´s - auch gegen Regierungspläne, die uns im neuen Dienstrecht mit erhöhten Anfangsbezügen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis abkaufen wollen. Reinhart Sellner
> Josef Zwickl wrote:
> Spät aber doch entsinnt sich unsere Ministerin ihrer eigentlichen
> Ziele. In der heutigen PRESSE widerspricht sie massiv der
> Vitzekanzlerin in der Angelegenheit Pragmatisierung. Ich glaube die
> Aussage, dass Lehrer Gutachten abgeben müssen, kann eine der
> wichtigsten Gründe für die Beibehaltung der Pragmatisierung sein. Ein
> guter Ansatz finde ich. Schöne Grüße Josef Zwickl
Ein paar andere Ansätze zur pragmatisierungsdebatte, eingebracht von der UG am Gewerkschaftstag der GÖD im Oktober:
Zum Leitantrag 2, Berufsbeamtentum
Öffentliche Dienste wie Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- oder Sicherheitswesen sind keine gewinnorientierten privaten Dienstleistungsbetriebe. Die in Österreich lebenden Menschen sind keine Kunden, die Dienstleistungen kaufen. Soziale und Bildungsrechte sind keine Ware. Wohlfahrt ist kein Geschäft.
Das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Es ist mehr als - wie es im Antrag heißt - "Grundlage und Pfeiler des Rechtsstaates".
Es bringt auch die gesellschaftliche Verantwortung eines Staates zum Ausdruck, und zwar
- für die langfristige Absicherung öffentlicher Dienste
- für öffentlich Bedienstete, die sich einem öffentlichen, gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet wissen + nicht dem Gewinnstreben eines privaten Unternehmers
Es bedeutet Schutz vor Privatisierung, vor der Auslieferung von öffentlicher Interessen, von sozialen und demokratischer Rechte an ein profitorientiertes, unsoziales Marktregime
Es hat Vorbildwirkung für privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse
Der öffentliche Dienst und das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis stärken letztlich auch die Position der Arbeiter und Angestellten auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben, womit ich nochmals bei den Forderungen der ÖGB-Urabstimmung bin. Wir UGÖDlerInnen unterstützen den Leitantrag 2.
Zum Leitantrag 3 Verwaltungsreform
Global läuft der "Rückbau des Sozialstaates" bereits, soziale Rechte und Bildungsrechte verkommen zu Waren, die sich die Tüchtigen kaufen - für sozial Schwache, für Arbeitslose, Kranke, Arme und Alte sind
Notprogramme und Almosen vorgesehen.
Die Welthandelsorganisation WTO ist dabei, mit dem Dienstleistungsabkommen GATS, dem General Treatment on Trade in Services, Aufgabenbereiche demokratisch legitimierter Regierungstätigkeit den Spielregeln der internationalen Finanzmärkten unterzuordnen. Schrittweise sollen bestehende staatlichen Barrieren für den internationalen Handel im Dienstleistungssektor abgeschafft und die öffentlichen Dienste privaten Anlegern, ausländischen Konzernen und globalen Spielern zu öffnen.
Autonomie, Ausgliederung, Privatisierung öffentlicher Dienste, das bedeutet für öffentlich Bedienstete die völlige Deregulierung des
Dienst- und Besoldungsrechtes, Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhätnisses (Ausnahmen: "abgeschlankte" Zentralstellen, Exekutive, Richter), weitere Gehaltseinbußen, unfreiwillige Teilzeit, Zwangspensionierungen und Entlassungen.
Die Forderungen der Industriellenvereinigung an die von ihr mit installierte Regierung, das vielen dieser Forderungen entsprechende Regierungsprogramm, die Raschauerstudie zur "Aufgabenreform" (von "Verwaltungsreform" ist da keine Rede mehr) mit ihrem Credo der Entstaatlichung und des Rückbaus und der Verbetriebswirtschaftlichung nicht nur von Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen machen deutlich, welche grundlegende Wende hier und jetzt im Laufen ist.
Es ist höchste Zeit, dass sich Gewerkschaften der Regierung endlich als solidarische, kämpferische Organisationen der Arbeiter, Angestellten und öffentlich Bediensteten entgegenstellen.
Wir unterstützen daher die im Leitantrag 3 eingeforderte Verwaltungsreform, "die eine Verbesserung des öffentlichen Dienstes zum Ziel haben soll" und das ist das Gegenteil von "Ausdünnen", "Rückbauen" und wie die schönfärberischen Wörter für Zerschlagung und Abverkauf noch heißen.
Die Fragen 5 und 6 der ÖGB-Urabstimmung haben gezeigt, dass unter dem Eindruck steigender belastungen und eines rasant beschleunigten Sozialabbaus die Sicherung und der Ausbau der öffentlichen Dienste zentrales Anliegen nicht allein der GÖD ist, sondern eines des gesamten ÖGB geworden ist. Das von prominenten Funktionären der GÖD mitunterstützte Sozialstaatsvolksbegehren zeigt, dass unsere Forderungen auch außerhalb der Gewerkschaften erhoben werden.
Und noch etwas, KollegInnen:
Erst wenn die letzte Nebenbahn aufgelassen,
das letzte Postamt geschlossen,
die letzte Schule kaputtgespart ist,
werden sie merken,
dass mit grenzenloser Profitorientierung kein Staat zu machen ist. Wir brauchen die öffentlichen Dienste von Menschen für Menschen. Glück auf!
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