Lieber Kollege Kümmel!
Wolfgang Kuemmel schrieb:
> ...
> Wenn ohnedies keinerlei Gefahr besteht , dass KollegInnen zwischen 40
> und 45 nicht mehr pragmatisiert werden, wieso müssen dann laufend
> Gespräche - darüber ?! - mit dem Ministerium geführt werden?
Derzeit brauchen alle Kolleginnen und Kollegen, die über 45 sind und pragmatisiert werden sollen, die Zustimmung der Vizekanzlerin - sie werden also nicht pragmatisiert, obwohl sie laut Gesetz durchaus pragmatisiert werden könnten. Auf der ÖPU-Website steht, dass Gespräche mit dem Dienstgeber notwendig sind, damit das Alter, ab dem die Zustimmung der Vizekanzlerin erforderlich ist, nicht gesenkt wird, und damit vielleicht doch von der starrsinnigen Haltung abgegangen wird, die Zustimmung zur Pragmatisierung für Über-45-jährige prinzipiell zu verweigern.
Aus den Diskussionsbeiträgen von Koll. Sellner und Zahradnik im Lehrerforum geht aber hervor, dass die Pragmatisierung Über-40-jähriger per Gesetzesänderung abgeschafft werden soll - und das stimmt nicht: Im Gesetzesentwurf steht (ich beziehe auch hier meine Information von der ÖPU-Website), dass jemand, der nach dem 40. Geburtstag in den Bundesdienst eintritt, nicht mehr pragmatisiert werden kann. Das würde bedeuten, dass jeder, der vor dem 40. Geburtstag eine Anstellung als Lehrer bekommt, auch weiterhin nach dem 40. Geburtstag pragmatisiert werden kann. Da die meisten Lehrer vor ihrem 40. Geburtstag Lehrer werden, wären sie von dieser Änderung nicht betroffen. (Trotzdem wird diese Änderung natürlich von der GÖD abgelehnt. Dass nur wenige betroffen sind, heißt ja nicht, dass alles in Ordnung wäre.)
Um es auf den Punkt zu bringen:
Im Lehrerforum wurde vorige Woche verbreitet, dass jemand der bis zum 40. Geburtstag nicht pragmatisiert ist, nicht mehr pragmatisiert werden kann. Wenn das Gesetz so beschlossen wird, wie es zur Begutachtung versandt wurde, können nur jene nicht mehr pragmatisiert werden, die überhaupt erst nach dem 40. Geburtstag in den Bundesdienst getreten sind.
Doch nun zu dem von Ihnen angeführten Fall:
> Zudem ist mir folgender Fall bekannt im Detail bekannt:
> Nach mehreren Dienstjahren 1990 zur Pragmatisierung eingereicht, beste
> Voraussetzungen (Qualifikation, Arbeitserfolg, Zusatzqualifikationen .
> .
> .) vom SSR bescheinigt, 10 Jahre lang auf Anfragen als "zu jung"
> bezeichnet, immer wieder vertröstet ("Sie kommen bald dran . . .") und nun
> mit 42 Jahren (Jg 1959) anscheinend zu alt? Aussage der Schulbehörde:
> "Sie benötigen eine Altersnachsicht" ...
Wenn die Angaben so stimmen, liegt das Problem ausschließlich im SSR.
Wenn der SSR den Kollegen bzw. die Kollegin pragmatisieren wollte, müsste er den Antrag nur im Kollegium genehmigen und an das Ministerium weiterleiten. Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten beiden Jahren pragmatisiert wurden, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits über 40 Jahre (aber nicht über 45 Jahre) alt waren - einer der mir bekannten Fälle liegt erst ein paar Wochen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel
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