So weit ich es in Erinnerung habe, gilt die Regelung: Wenn mehr als die Hälfte der Arbeiten mit Nicht genügend beurteilt wurden, dann darf und muss die Schularbeit wiederholt werden - sonst ist keine Wiederholung erlaubt (im AHS-Bereich). Die Drittelregelung gibt es seit Jahrzehnten schon nicht mehr.
Aber es würde mich auch interessieren, woher Koll. Fuchsbauer seine Information hat, die er hier als allgemeingültig weitergibt. Vielleicht ist er aber - wie so oft hier im LF - besser informiert und ich irre mich.
Mit kollegialen Grüßen
Wolfgang Döller.
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:peter.jillecek@aon.at"Peter Jillecek
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"lehrerforum@ccc.at
Sent: Sunday, April 21, 2002 9:46 PM
Subject: LF: Re: Re: WH einer Schularbeit
Josef Gary Fuchsbauer schrieb:
"Wenn bei einer SA ein Drittel 5er sind, kann .... eine SA wiederholt werden."
Peter Jillecek fragt:
Wo steht das?
Wer sagt das?