Gehrer informiert Landesschulratspräsidenten über die
AHS-Oberstufenreform

Weiterentwicklung der AHS zur mehr Autonomie in der Oberstufe -
Unterrichtsgegenstand Informations- und Kommunikationstechnologie in der
ersten Klasse

Im Rahmen der Landesschulratspräsidentenkonferenz präsentierte Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer heute die Reform der Oberstufe der Gymnasien. "Mit der
Oberstufenreform erhalten die Gymnasien neue kreative Freiräume durch mehr
Autonomie, die es ihnen ermöglicht, auch in der Oberstufe Schwerpunkte zu setzen. Wir
verbessern damit die Studierfähigkeit unserer Maturantinnen und Maturanten und
schaffen schülerorientierte Angebote. Die breite Allgemeinbildung bleibt erhalten. Damit
sichern wir das international hoch angesehene Maturaniveau und geben den jungen
Menschen jene Lebenskompetenz mit, die ihnen bestmögliche Zukunftschancen bieten",
erklärte Gehrer. Die AHS bleibt als achtjährige Bildungseinrichtung in den drei Formen
Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium erhalten.

Die Lehrplanautonomie hat sich in den Hauptschulen und der Unterstufe der AHS
bewährt. Nun wird auch in der Oberstufe durch eine neue Lehrplanverordnung die
Schulautonomie eingeführt. Diese ermöglicht den Schulen, von den 138 Wochenstunden
in der Oberstufe bis zu 24 Stunden für schulautonome und schülerautonome
Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden. Der schülerautonome Bereich besteht aus
Wahlpflichtfächern im Ausmaß von 6 - 12 Wochenstunden.

Es bleibt der Schule freigestellt, entweder den bisherigen Lehrplan weiterzuverwenden
oder mit dem neuen Lehrplan schulautonom einen Schwerpunkt zu setzen z.B.
mathematisch-naturwissenschaftlich, humanistisch, musisch-kreativ, Fremdsprachen
oder im Bereich der Informationstechnologien oder der Ökologie. Die Entscheidung
treffen die Vertreter der Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler im
Schulgemeinschaftsausschuss. Die breite Allgemeinbildung bleibt durch den
Kernbereich gesichert, in dem alle bisherigen Unterrichtsgegenstände weitergeführt und
durch eine Mindeststundenanzahl für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich festgelegt
sind.

Die Umsetzung der Schulautonomie in der AHS-Oberstufe erfolgt über eine Verordnung
zum Lehrplan.

Über die Oberstufenautonomie hinaus ist geplant, für die erste Klasse der AHS
Unterstufe und für die erste Klasse der Hauptschule den neuen Pflichtgegenstand
"Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" einzuführen. Bisher erhalten die
Schülerinnen und Schüler der AHS den ersten verbindlichen Informatik-Unterricht erst in
der 5. Klasse. Da zu diesem Zeitpunkt viele den Umgang mit Computern bereits
beherrschen, haben viele Schulen im Rahmen der Unterstufenautonomie einen
Informatik-Unterricht in der ersten Klasse der AHS eingeführt. Der IKT-Unterricht in der 5.
Klasse dient in diesem Fall dazu, Schüler zu befähigen Informatik-Systeme zur
Rationalisierung der geistigen Arbeit zu nutzen.

Latein bleibt im Gymnasium weiterhin Pflichtgegenstand. Die Schülerinnen und Schüler
können jedoch frei entscheiden, ob sie Latein ab der 3. Klasse und eine Fremdsprache
ab der 5. Klasse wählen oder umgekehrt. Zur Einführung des Unterrichtsgegenstandes
"IKT" und für die Möglichkeit, dass an Gymnasien in der Unterstufe alternativ zu Latein
eine zweite Fremdsprache angeboten werden kann, ist eine Änderung des
Schulorganisationsgesetzes (SchOG) erforderlich. Viele Gymnasien haben dies im
Rahmen von Schulversuchen bereits umgesetzt.

Wien, 11.04.2002

Rückfragen:
bm:bwk
Büro der Frau Bundesministerin
Tel. +43 1 53120 - 5003


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