24.04.2002 14:50 MEZ

Bildungsministerium: Lehrveranstaltungen müssen nachgeholt werden Höllinger warnt vor Dienstpflichtverletzungen

Wien - Vor Dienstverletzungen und möglichen Schadenersatzforderungen von Studierenden oder Patienten (an Uni-Kliniken, Anm.) warnt das Bildungsministerium in einem Schreiben an die Universitäts-Rektoren im Zusammenhang mit dem Uni-Streik am Mittwoch. Ausfallende Lehrveranstaltungen müssten jedenfalls nachgeholt werden, so der vom für Universitäten zuständige Sektionschef Sigurd Höllinger in dem Schreiben, das der APA vorliegt. Prüfungen müssten grundsätzlich zu den vorgesehenen Terminen abgehalten werden, weil sich die Studierenden auf die Prüfung samt Termin vorbereitet hätten. Weiters sei darauf zu achten, dass wissenschaftliche Versuchsreihen durch den Streik nicht unterbrochen werden dürften, sofern durch diese Unterbrechung Versuchsmaterial beschädigt oder der Versuchserfolg vereitelt würde. In den Klinischen Bereichen - inklusive Veterinärmedizin - müsse die Betreuung sowie die Akutbehandlung der Patienten aufrecht erhalten werden, so der Brief weiter. Ob ein Notbetrieb dafür ausreiche, hänge vom Fach ab. Schon "unzumutbar lange Wartezeiten" würden bei dringenden Fällen diese Verpflichtung verletzen. Höllinger weist darauf hin, dass eine Missachtung dieser Bedingungen "nicht nur eine Dienstpflichtverletzung" darstellt. Schadenersatzforderungen von Studierenden oder Patienten gegen den Bund würde diesen zum Regress gegenüber den Bediensteten berechtigen. Würde weiters eine Lehrveranstaltung nicht vollständig abgehalten nicht vollständig abgehalten, müsste die Lehrabgeltung gekürzt werden. (APA)

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Ich frag mich auch immer: "Jo derf'n s denn des überhaupt?"

R.E.


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