Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kollegen Adam sei Dank, nun haben wir wirklich die gesammelten Aussendungen der Frau BM und sind somit umfassend informiert ;-) Die Nachrichten des "Republik Sserver" (" Molterer erwartet von neuer EU-Richtlinie bessere Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung" oder "Schüssel zu Wahlergebnis in
Ungarn") haben mir wirklich noch gefehlt: wer hatte die ... Idee, diese Infos ins Lehrerforum umzuleiten????

Zu was Wichtigerem (für die AHS-LehrerInnen unter uns): Das Oberstufenreförmchen wird also ohne Konsens zu suchen auf dem Verordnungsweg eingeführt, die Möglichkeiten interessens- und begabungsgemäßer Schwerpunktsetzungen bewegen sich im Minimalbereich (fürs RG: Mathematik entweder 14 oder 15 Stunden, Deutsch entweder 12 oder 11 Stunden usw...), über die Matura als Endpunkt einer OBerstufenreform wird konsequenter Weise kein Wort verloren. Die "Abstimmung mit den Füßen" nach der 4. Klasse Richtung BHS wird ungebremst weitergehen.

In dem Schreiben der Frau BM an die Landesschulratspräsidenten steht folgender Absatz:

"Die Lehrplanautonomie hat sich in den Hauptschulen und der Unterstufe der AHS bewährt. Nun wird auch in der Oberstufe durch eine neue Lehrplanverordnung die Schulautonomie eingeführt. Diese ermöglicht den Schulen, von den 138 Wochenstunden in der Oberstufe bis zu 24 Stunden für schulautonome und schülerautonome Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden. Der schülerautonome Bereich besteht aus Wahlpflichtfächern im Ausmaß von 6 - 12 Wochenstunden. Es bleibt der Schule freigestellt, entweder den bisherigen Lehrplan weiterzuverwenden oder mit dem neuen Lehrplan schulautonom einen Schwerpunkt zu setzen"

Meine drei Fragen nun mit der Bitte um Erklärung an diejenigen kompetenten KollegInnen, die an der Entstehung dieser Verordnung mitgewirkt haben:

1) was bedeutet "schulautonomer", was "schülerautonomer" Bereich?
2) heißt das, dass der SGA etwa die Wahlmöglichkeiten der SchülerInnen auf 6, 8, 10 oder 12 Srunden in den Klassen 6-8 festlegt? NB: derzeit können SchülerInnen am RG 10 Stunden WPG belegen - eine Reduktion wäre ein riesen Rückschritt, eine Erhöhung von 10 auf 12 Stunden verdient den Namen "Reform" in keiner Weise.
3) "...entweder den bisherigen Lehrplan weiterzuverwenden oder mit DEM neuen Lehrplan schulautonom einen Schwerpunkt zu setzen": Mit welchem neuen Lehrplan? Wann wird dieser entworfen? Wer arbeitet daran mit? Gibt's eine Deadline? Wann wird er an den Schulen evaluiert?

Und schließlich: macht sich wirklich niemand Gedanken darüber, dass in einer Welt geänderter Unterrichtsleistung und Unterrichtsarbeit nicht auch die Matura überdacht werden müsste?

Grüße sendet
Timo Davogg

(gepostet Mittwoch 24 04 02 um 16h15)




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