Habe ich das so richtig verstanden:
1. Maximal 24 Stunden stehen zur Disposition.
2. Falls eine Schule gar nichts tun will, dann behält sie einfach die bisherigen WPF bei, also 8 / 10 / 12, je nach AHS-Typ.
Nicht klar ist mir folgendes: In einem 'Gymnasium' gibt es bis jetzt 8 Stunden WPF. D.h. die auf 24 fehlenden 16 Stunden müssen von anderen Gegenständen abgezwackt werden. Will man einen Schwerpunkt noch höher als mit 16 Stunden dotieren, so geht das auf Kosten der WPF. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
a) Kann man die WPF ggf. auch bis auf Null reduzieren? (Und was heißt das dann für die
Matura?)
b) Selbst wenn man sich mit 16 Stunden für die Schwerpunktsetzung begnügt, wo sollen die alle herkommen? Bitte um ein konkretes Beispiel, wie man die (noch) aktuelle Stundentafel der Oberstufe so beschneiden kann, daß man 16 Stunden herauslöst ("Je eine Stunde kommt von ..... / je zwei Stunden kommen von ..., in Summe macht das 16."). Da pro Jahr weniger als 16 Gegenstände unterrichtet werden, muß es zumindestens ein paar Fächer geben, die in dieser Rechnung zwei Stunden (oder noch mehr) hergeben müssen.
Bitte um Aufklärung! Erich Wallner
Peter Friebel schrieb:
> > ... In dem Schreiben der Frau BM an die Landesschulratspräsidenten
> > steht folgender Absatz: "Die Lehrplanautonomie hat sich in den
> > Hauptschulen und der Unterstufe der AHS bewährt. Nun wird auch in
> > der Oberstufe durch eine neue Lehrplanverordnung die Schulautonomie
> > eingeführt. Diese ermöglicht den Schulen, von den 138 Wochenstunden
> > in der Oberstufe bis zu 24 Stunden für schulautonome und
> > schülerautonome Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden. Der
> > schülerautonome Bereich besteht aus Wahlpflichtfächern im Ausmaß von
> > 6 - 12 Wochenstunden. Es bleibt der Schule freigestellt, entweder
> > den bisherigen Lehrplan weiterzuverwenden oder mit dem neuen
> > Lehrplan schulautonom einen Schwerpunkt zu setzen" ...
> > 1) was bedeutet "schulautonomer", was "schülerautonomer" Bereich?
>
> "Schulautonom" bedeutet, dass es vom SGA mit dreimal 2/3-Mehrheit
> beschlossen wird. "Schülerautonom" sind die Wahlpflichtgegenstände.
>
> > 2) heißt das, dass der SGA etwa die Wahlmöglichkeiten der
> > SchülerInnen auf 6, 8, 10 oder 12 Srunden in den Klassen 6-8
> > festlegt? NB: derzeit können SchülerInnen am RG 10 Stunden WPG
> > belegen - eine Reduktion wäre ein riesen Rückschritt, eine Erhöhung
> > von 10 auf 12 Stunden verdient den Namen "Reform" in keiner Weise.
>
> Wenn eine Schule viele Stunden für eine Schwerpunktsetzung braucht,
> kann die Zahl der Wahlpflichtstunden reduziert werden. Das wurde schon
> bisher bei vielen Schulversuchen so gehandhabt, daher muss man diese
> Möglichkeit eröffnen, um erfolgreiche Schulversuche als schulautonome
> Schwerpunktsetzungen weiterführen zu können. Für die Schüler bedeutet
> das, dass sie statt eines Teils der Wahlpflichtgegenstände den
> Schwerpunkt sozusagen im Paket wählen.
>
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