Zur Information ein BILDUNGSRELEVANTER
KURIER-Artikel, der zeigen soll, wie in Gehrers Haus am Minoritenplatz gearbeitet wird. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wird wohl ein unverdächtiger, nicht auf einem Auge blinder Zeuge sein ...

meint
Günter Wittek

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Gefunden unter
http://kurier.at/?/049004893615247

26.04.2002 14 : 31 Uhr
Uni-Reform: SPÖ sieht Verfassungswidrigkeiten

Wien - Zwölf Verfassungswidrigkeiten im Entwurf für ein neues Universitätsgesetz ortet die SPÖ auf Grund der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu dem Ministeriumspapier. "Das ist eine vernichtende Stellungnahme und eine große Blamage für Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (VP)", erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl am Freitag.

Neustart

Da es nach Ansicht der Sozialdemokraten bei den verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nur um Detailprobleme gehe, sondern um Kernpunkte der Reform, müsse Gehrer den Entwurf zurückziehen und nochmals von vorne beginnen. Kuntzl hob drei Punkte gegen die der Verfassungsdienst Bedenken angemeldet hat, hervor:

Die geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Universitäten: Die Rechtsnatur der Leistungsvereinbarung sei "unklar", die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags sei der österreichischen Rechtsordnung fremd. Hoheitliche Aufgaben dürften den Unis nicht durch privatrechtliche Verträge übertragen werden, dafür würde sich nur eine Verordnung des Bildungsministers eignen;

Der Universitätsrat: Da die Mitglieder dieses Gremiums keine Universitätsangehörigen seien, könnten sie auch nicht weisungsfrei gestellt werden, wie dies derzeit im Gesetz geplant ist;

Der Plan, dass das Rektorat die Habilitation erteilen soll. Da das Rektorat nicht unbedingt mehrheitlich aus Habilitierten besteht, könne es auch nicht über die wissenschaftliche Qualifikation eines Bewerbers entscheiden.

VfGH

Nach Ansicht Kuntzls stellen die Kritikpunkte des Verfassungsdienstes das Gesetz an sich in Frage, "kosmetische Änderungen" seien da nicht mehr möglich. Sie gehe davon aus, dass die Regierung trotz dieser Bedenken das Gesetz mit einfacher Mehrheit beschließen werde. "Das werden wir aber nicht hinnehmen und das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen", sagte Kuntzl.




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