Informationen von der ÖPU:

Grundlagen der Oberstufe NEU

· Freiwilligkeit der Schulen
Es ist jeder Schule je nach Bedürfnislage freigestellt, ob und in welchem Ausmaß ein neues Modell am eigenen Standort zur Anwendung kommen soll. Jede Schule kann selbstverständlich beim "Normmodell" bleiben, sich aber auch in einem sehr hohen Ausmaß verändern..



· Sicherung einer breiten Allgemeinbildung
Durch die Festlegung einer Stundenmindestanzahl für jeden Gegenstand ist der Weiterbestand einer breitgefächerten Allgemeinbildung gesichert (siehe Stundentafeln).



· Schul- und schülerautonome Schwerpunktsetzung
Ein flexibel zu gestaltender Bereich ermöglicht sowohl den Schulen (schulautonome Stunden) als auch jedem einzelnen Schüler (Wahlpflichtfachstunden=schülerautonome Stunden) Schwerpunkte zu setzen.



· Erhaltung der Formenvielfalt
Die unterschiedlichen Schulformen bleiben erhalten und bilden per se bereits Schwerpunkte. Durch eine autonome Schwerpunkt­setzung ist es aber möglich zusätzlich ein eigenes Profil zu entwickeln.





Warum eine neue Oberstufe ?

· Fortsetzung der Autonomie der Unterstufe
Diese hat ein flexibleres Modell für die Oberstufe notwendig gemacht, um auch dort geänderten Bedürfnissen Rechnung tragen zu können.



a.. Höhere Attraktivität
Hohe Abwanderungsraten nach der 4. Klasse AHS in Richtung BMHS machten Überlegungen notwendig, die Attraktivität der AHS zu erhöhen.


b.. Transparenz der Bildungsangebote
Viele Schulversuche machen das Angebot unüberschaubar und unzuverlässig. Eltern und Schüler/innen wurden zum Teil dadurch verunsichert.


c.. Übernahme von bewährten Schulversuchen
Das neue Modell ermöglicht die Fortsetzung von bewährten Schulversuchen.




Eckdaten

a.. Die Langform unter Beibehaltung der 3 gymnasialen Formen (Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium) sowie die Oberstufenformen bleiben erhalten.


b.. Die Gesamtstundenzahl beträgt in der Oberstufe wie bisher 138 Stunden.
In schulautonomen Modellen wird über einen unverzichtbaren Kernbereich hinaus ein autonomer Freiraum für eine flexible Schwerpunktsetzung geschaffen.


c.. Das über den Kernbereich der einzelnen Schulformen hinausgehende Stundenkontingent umfasst einen schulautonomen Bereich (für schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung, beziehungsweise für die Ausweitung des
Kerns) und einen schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände).


d.. Der schülerautonome Bereich muss mindestens sechs frei verfügbare Stunden enthalten, kann aber bis auf zwölf Stunden erweitert werden. Diese mögliche Erweiterung vermindert entsprechend die Anzahl der schulautonomen Stunden.


e.. Das Kontingent für die Wahlpflichtgegenstände (Klassenzahl 6. bis 8. Klasse mal 4) bleibt für die Schule erhalten.


Autonomie

Schon bisher war es in der Unterstufe möglich, schulautonom die Stundentafeln zu verändern. Diesen Freiraum wird es nun auch für die Gestaltung der Oberstufe geben.

Aufteilung der Gesamtwochenstunden auf den autonomen Bereich und den
Kernbereich:



Gymnasium
Realgymnasium
Wirtschafts-kundliches Realgymnasium

schülerautonom
6-12
6-12
6-12

schulautonom
(höchstens)
14
18
18

Summe autonomer Bereich
20
24
24

Kernbereich
118
114
114

Gesamtwochenstundenzahl
138
138
138





Oberstufen-realgymnasium
DG/nw
Oberstufen-realgymnasium
Inst. / BE

schülerautonom
6-12
6-12

schulautonom
(höchstens)
15
13

Summe autonomer Bereich
21
19

Kernbereich
117
119

Gesamtwochenstundenzahl
138
138












Schuleigene Schwerpunktsetzung

Die derzeitigen Schulformen (Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium) stellen an sich schon eine Schwerpunktsetzung dar.

Der autonome Freiraum ermöglicht in Zukunft entweder eine Erweiterung des Kernbereiches dieser Formen oder eine ergänzende Schwerpunktsetzung.

Ein ergänzender Schwerpunkt liegt dann vor, wenn mindestens 8 Wochenstunden aus einem der nachstehend angeführten Schwerpunktsbereiche dafür verwendet werden.

a.. Fremdsprachen
b.. Mathematik, Naturwissenschaften
c.. Humanistischer Schwerpunkt
d.. Informations- und Kommunikationstechnologie
e.. Ökologie
f.. Wirtschaft
g.. Musisch-kreativer Schwerpunkt
h.. Sport


Die Festsetzung der Erweiterung des Kernbereichs, des ergänzenden Schwerpunktes sowie des Stundenausmaßes des schulautonomen und schülerautonomen Bereiches erfolgt in der Schule durch den Schulgemeinschaftsausschuss gem. § 64 Abs. 11 SchUG mit 2/3-Mehrheit in jeder der drei Kurien.



Die Lehrpläne sind dem Landesschulrat zur Kenntnis zu bringen.

Bezüglich der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (Festsetzung der Erweiterung des Kernbereiches, der ergänzenden Schwerpunkte, des Stundenausmaßes des schulautonomen und schülerautonomen Bereiches) ist § 6 Abs. 1 vierter Satz SchOG anzuwenden.





Häufig gestellte Fragen

1. Ab wann wird es die "Oberstufe NEU" geben ?

Voraussichtlich wird sie ab dem Schuljahr 2004/05 aufsteigend eingeführt.

2. Muss eine Schule ihre Oberstufe verändern ?

Nein! Es besteht keine Verpflichtung zur Veränderung des Angebotes einer Schule.

3. Wer beschließt am jeweiligen Standort etwaige Verschiebungen in der Stundentafel ?

Der Schulgemeinschaftsausschuss bestimmt mit 2/3-Mehrheit in jeder Kurie über Schwerpunktsetzungen und Veränderungen in der Stundentafel. Damit können die Lehrervertreter/innen bei diesen Weichenstellungen für eine Schule nicht überstimmt werden.

4. Für wie lange gilt die beschlossene Veränderung?

Die schulautonomen Veränderungen können für ein bestimmte Zeit (z.B. für einen Jahrgang oder mehrere Jahrgänge aufsteigend) oder auf unbestimmte Zeit beschlossen werden. Im letzten Fall gilt der Beschluss, solange es keinen neuen, wieder mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschluss gibt. Eingriffe in die Stundentafel sind, da sie durch einen SGA-Beschluss jederzeit zu verändern und damit auch zu erweitern sind, auch schrittweise möglich.

5. Kann ein Fach ganz abgewählt werden?

Der bestehende Fächerkanon muss aufrecht bleiben. Ein Streichen oder Abwählen von Fächern ist nicht möglich.

6. Gibt es auch in Zukunft Wahlpflichtgegenstände?

Ja, Wahlpflichtgegenstände bleiben jedenfalls in einem Mindestausmaß von 6 Stunden bestehen ("Schülerautonome Stunden"). Das Ausmaß legt wiederum der SGA mit 2/3-Mehrheit jeder Kurie fest. Eine Erhöhung der Stundenanzahl auf maximal 12 Stunden ist möglich.

7. Was geschieht, wenn sich der SGA nicht einigen kann ?

Es bleibt die derzeitige Stundentafel unverändert gültig.

8. Kommt es zu einer Reduktion der Gesamtstundenanzahl und damit der Werteinheiten?

Nein, denn die Gesamtstundenanzahl bleibt mit 138 Stunden im Laufe der Oberstufe unverändert.

9. Was geschieht mit derzeitigen Schulversuchen?

Bestehende Schulversuche laufen aus. Sie finden entweder in den flexiblen Rahmenbedingungen der Oberstufe NEU Platz, was für die überwiegende Anzahl der derzeit laufenden Schulversuche gilt, oder müssen an sie angepasst werden, was bei fast allen bereits laufenden Schulversuchen durch kleine Eingriffe möglich ist.

10. Was passiert mit Sonderformen der AHS wie z.B. dem Sportgymnasium
Stams?

Sonderformen sind im SchOG taxativ aufgezählt und bleiben erhalten.






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