Behörden stellen das Streikrecht in Frage
 
Verkündete der Vorarlberger Schullandesrat Sigi Stemer vor zwei Tagen noch, der morgige Streik sei rechtswidrig, da er ein politischer Streik sei (ausgerufen von der Bildungsgewerkschaft, wogegen die "offizielle Lehrervertrerung", die GÖD, sowieso schon über Gehalt u.a. verhandle), so legen das Bildungsministerium und das Ministerium für öffentl. Leistung und Sport nun im Vorfeld des Vorarlberger Lehrerstreiks noch ein Schäuferl zu. Diese Gesellen des 19. Jahrhunderts stellen ein Streikrecht der öffentlich Bediensteten überhaupt in Frage. Dies müsste auch die GÖD interessieren. Die GÖD-Streiks der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte waren somit allesamt illegal.
 
Gestern lag ein Schreiben des Bildungsministeriums mit folgendem Inhalt in den Fächern der meisten LehrerInnen in Vorarlberg: 
 
DIENSTRECHTSEXPERTEN IN DEN MINISTERIEN:
STREIK NICHT ZULÄSSIG!
 
Der angekündigte Lehrerstreik ist laut Dienstrechtsexperten des Bildungsministeriums und des Ministeriums für öffentliche Leistung und Sport nicht rechtmäßig.
 
Die Dienstrechtsexperten Dr. Josef Schmidlechner, Bildungsministerium, und Mag. Wolf-Dieter Böhm, Ministerium für öffentliche Leistung und Sport, erläutern:

* Ein Streikrecht für öffentlich Bedienstete ist gesetzlich nicht vorgesehen. Öffentlich Bedienstete haben ihre Dienstzeit daher grundsätzlich einzuhalten.
 
* Für öffentlich Bedienstete gibt es lediglich das Recht der Teilnahme an Dienststellenversammlungen, wobei Dienststellenversammlungen möglichst ohne Störung des Dienstbetriebes durchzuführen sind.
 
* Öffentlich Bedienstete können mangels Streikrechtes ihr Versammlungsrecht daher grundsätzlich nur außerhalb der Dienstzeit wahrnehmen.
 
Die Experten in den beiden Ministerien kömmen zum Schluss, dass der angekündigte Streik unzulässig ist.
 
Wien, am 29. April 2002  
 
Die Unabhängige Bildungsgewerkschaft geht natürlich von einem gegebenen Streikrecht aus, das außerdem jedem Kollektiv, das eine gewisse Repräsentanz hat und wirtschaftliche und dienstrechtliche Verschlechterungen abwenden möchte bzw. begründete Verbesserungen durchsetzen möchte, und nicht nur den im ÖGB organsierten Gewerkschaften zusteht.
 
R. Sutterlütti