Liebe LF-LeserInnen!
In der April-Ausgabe der AHS-Gewerkschaftszeitung (See 82) steht ein interessanter Hinweis:
in "begründeten Fällen" kann der Schulleiter d. PrüferIn einen Sonderurlaub zur Korrektur der Klausurarbeiten geben.
An sich ja eine Sebstverständlichkeit, aber ich weiss aus eigener Erfahrung: es war nicht immer so.
mfG
Toni Hofer