Toni Hofer schrieb:
Liebe LF-LeserInnen!

In der April-Ausgabe der AHS-Gewerkschaftszeitung (See 82) steht ein interessanter Hinweis: in "begründeten Fällen" kann der Schulleiter d. PrüferIn einen Sonderurlaub zur Korrektur der Klausurarbeiten geben. An sich ja eine Sebstverständlichkeit, aber ich weiss aus eigener Erfahrung: es war nicht immer so.

... eine ebensolche Selbstverständlichkeit ist, dass dann die Kolleginnen der Beurlaubzen dafür kostenlos supplieren dürfen ...

mgG

Ronald Eidenberger


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