Toni Hofer schrieb:
Liebe LF-LeserInnen!
In der April-Ausgabe der AHS-Gewerkschaftszeitung (See 82) steht ein interessanter Hinweis: in "begründeten Fällen" kann der Schulleiter d. PrüferIn einen Sonderurlaub zur Korrektur der Klausurarbeiten geben. An sich ja eine Sebstverständlichkeit, aber ich weiss aus eigener Erfahrung: es war nicht immer so.
... eine ebensolche Selbstverständlichkeit ist, dass dann die Kolleginnen der Beurlaubzen dafür kostenlos supplieren dürfen ...
mgG
Ronald Eidenberger
--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.