>Toni Hofer schrieb:
>Liebe LF-LeserInnen!
>
>In der April-Ausgabe der AHS-Gewerkschaftszeitung (See 82) steht ein
>interessanter Hinweis: in "begründeten Fällen" kann der Schulleiter d.
>PrüferIn einen Sonderurlaub zur Korrektur der Klausurarbeiten geben.
>An sich ja eine Sebstverständlichkeit, aber ich weiss aus eigener
Erfahrung:
>es war nicht immer so.


Ronald Eidenberger ergänzt:
>... eine ebensolche Selbstverständlichkeit ist, dass dann die
>Kolleginnen der Beurlaubten dafür kostenlos supplieren dürfen ...
>
>mgG
>
>Ronald Eidenberger


Toni Hofer weiter:
also, ich tu lieber (wenn auch ungern) die eine oder andere Stunde unbezahlt SchülerInnen beaufsichtigen, als 28 Klausurarbeiten in 5 Tagen korrigieren und benoten und beschreiben etc., neben einer vollen Lehrverpflichtung. Wie seinerzeit, 1984. Und dann ein Disziplinarverfahren aufgehalst bekommen, weil ich es nicht geschafft habe. msG Toni Hofer


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