-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robert Sutterlütti
>So harmlos, Herr Kollege Dobes, wie Sie das Schreiben des Herrn
>Neugebauer an die Landesschulbehörde Vorarlbergs (im Vorfeld des
>Streiks) darstellen, ist dieses wiederum nicht! (das Schreiben wurde
>von Reinhart Sellner am
2.5.
>ins Lehrerforum gestellt)
>Herr Kollege Dobes, sind sie bei dieser Sache wirklich so naiv, wie Sie
tun?
>Lüften Sie doch einmal die Schleier der diplomatischen Sprache, hinter
denen
>sich das Wollen Neugebauers - schlecht! -verbirgt .
>
>Da zählt der Spitzengewerkschafter Fritz Neugebauer in einem Schreiben
>an den Vertreter des Dienstgebers der PflichtschullehrerInnen
>Vorarlbergs die "Sanktionen" auf, die eben dieser "Dienstgeber gegen
>streikende Bedienstete setzen könnte", als da wären: die Einleitung von
>Straf- und Disziplinarmaßnahmen, Gehaltsabzüge für die
>Abwesenheitszeiten, Kündigungen und Entlassungen bei Vertragslehrern",
>und "ersucht" diesen Dienstgeber,
die
>"Bediensteten über (ebendiese. Anm.) mögliche ... dienstrechtliche
>Sanktionen zu informieren".
>
>Was heißt das?
>"Informieren" klingt natürlich sehr neutral, aber: Informiert der Herr
>Landesrat streikwillige KollegInnen von solchen Konsequenzen - und das
>hat er am Tag vor dem Streik getan -, so ist das natürlich eine DROHUNG
>für den Fall der Streikteilnahme. Anders kann eine solche "Information"
>von streikwilligen KollegInnen gar nicht aufgefasst werden.
>
>Was Neugebauer tut, ist also, den Dienstgeber
>a) an die dienstrechtlichen Sanktionen erinnern, die im Streikfall
>möglich sind - er zählt dem Schein nach objektivistisch und neutral die
>Sanktionen auf. - Aber: Warum tut er das überhaupt? Kann er das nicht
>dem Dienstgeber überlassen? Fürchtet er etwa, der Dienstgeber könnte
>darauf vergessen oder in der gegebenen Situation vor dem Streik aus
>Opportunismus schon zu weich geworden sein?
>b) er fordert weiters den Dienstgeber auf, den streikbereiten
>KollegInnen mit dienstrechtlichen Sanktionen ZU DROHEN (im Schreiben
>heißt es "zu informieren").
>
>Und warum? Damit die Streikwilligen es sich noch einmal überlegen,
>damit
der
>von der UBG organisierte, aber von einer breiteren Kollegenschaft
>getragene Streik nicht zustande kommt oder ein Flopp wird. Denn ein
>gelungener Streik der UBG wird ja offenbar als Niederlage der GÖD
>aufgefasst (würde doch ein solcher gelungener Streik zeigen, dass die
>GÖD die Kollegenschaft nicht
mehr
>unter ihrer Kontrolle hat und nicht mehr das Vertretungsmonopol
>aufrecht erhalten kann).
>
>Um dieses Ziel zu erreichen, geht ein Spitzengewerkschafter also zum
>Dienstgeber und fordert ihn "dezent" auf, den Streikwilligen mit
>behördlichen Sanktionen zu drohen!!
>
>Zwar schreibt Neugebauer auch - das heben Sie hervor -, dass diese
Maßnahmen
>dann "hoffentlich nicht zur Anwendung kommen". Natürlich, weil
>hoffentlich die KollegInnen sich NICHT am Streik beteiligen - das ist
>seine Hoffnung!
>
>Beteiligen sie sich aber und ist diese Drohung einmal ausgesprochen, wo
wird
>der Herr Landesrat nach eingehender Prüfung der Rechtslage natürlich
>VERSUCHEN, die Drohung umzusetzen und Sanktionen zu verhängen (Wer A
>sat, muss B sagen, sonst wäre er ja nicht glaubwürdig). Und das weiß
>auch ein Herr Neugebauer.
>
>Pikant ist noch, dass in dem Schreiben der Landesschulbehörde an die
>KollegInnen vor dem Streik das Streikrecht für öffentlich Bedienstete
>überhaupt (also egal, ob der Streik nun von GÖD, UBG oder von sonst wem
>geführt wird) als rechtswidrig hingestellt wird. So viel zu
>Verquickungen der GÖD-Spitze mit Versuchen zur Infragestellung des
>Streikrechts.
>
>Robert Sutterlütti, Unabhängige Bildungsgewerkschaft
>
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