Sg. Koll.!

Ich sehe es als moralische Verpflichtung der Schule gegenüber den zahlenden Eltern, dass die Schule Informationen weitergibt. An meiner Schule wird das so gehandhabt.


Hans Adam


----- Original Message -----
From: "Timo Davogg"
To: "Lehrerforum"
Sent: Thursday, May 02, 2002 9:14 PM
Subject: LF: SZ: Was Eltern wissen dürfen – oder müssen


> SZ vom 03 05 02
>
> http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel538.php
>
> Was Eltern wissen dürfen – oder müssen
>
> Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler haben kein Recht, von der
Schule
> informiert zu werden
>
> Von Jeanne Rubner
>
> Monatelang wähnten die Eltern ihren Sohn an der Schule, dabei hatte
> Robert Steinhäuser mit der Schule längst abgeschlossen. Weil er
> volljährig war, erfuhren seine Eltern auch nicht, dass er – nachdem er
> vom Gutenberg-Gymnasium geflogen war – auch die zweite Schule nicht
> mehr besuchte. Nach den Morden von Erfurt ist nun die Diskussion um
> die Zusammenarbeit von Schule und Eltern voll entbrannt.
>
> „Mit der Volljährigkeit besteht eine Rechtsbeziehung nur zwischen
> Schule
und
> Schüler“, bestätigt Peter Heesen, Vorsitzender des Philologenverbands.
> Das
> heißt: Eltern haben kein Recht zu erfahren, was ihr Nachwuchs an der
Schule
> treibt – mit teilweise absurden Folgen: etwa, dass erwachsene Schüler
ihren
> Eltern eine Vollmacht für die Sprechstunde schreiben müssen. Nicht
> überall freilich halten sich Direktoren an die Regel. In Baden-
> Württemberg, heißt es aus dem Stuttgarter Kultusministerium, würden
> Eltern bei wichtigen Angelegenheiten immer informiert. „Wir
> unterrichten die Eltern über Schulprobleme, selbst wenn ihre Kinder
> volljährig sind“, bekennt auch
Klaus
> Trauschke, Direktor des Fraunhofer-Gymnasiums im oberpfälzischen Cham
> und stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der
> Oberstudiendirektoren: „Falls Schüler uns dies schriftlich untersagen,
dann
> teilen wir auch das den Eltern mit.“
>
> Doch was in der bayerischen Provinz noch angehen mag, ist in
> Nordrhein- Westfalen tabu. Nur weil sie in der Schulpflegschaft
> engagiert war, habe
sie
> gelegentlich „hinter vorgehaltener Hand“ von den Lehrern Informationen
über
> ihre volljährigen Kinder erhalten, sagt die vierfache Mutter und
Vorsitzende
> des Bundeselternrates, Renate Hendricks. Ansonsten sei das nicht
> üblich. Dabei käme es zu erheblichen Fehlzeiten in der Oberstufe.
> „Eine Benachrichtigung steht den Eltern zu“, findet auch Ludwig
> Eckinger, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung.
>
> Zwar sind Eltern für ihren volljährigen Nachwuchs bis zum Alter von 27
> Jahren finanziell verantwortlich, sie haben aber keinerlei Recht auf
> Information – eine Diskrepanz, die Eltern- und Lehrerverbände nun
> einmütig beklagen. Außerdem können die Pädagogen dann auch nicht
Konfliktsituationen
> vorbeugen. „Lehrer wissen manchmal im Gegensatz zu den Eltern, ob die
> Schüler anwesend sind, ob sie mitarbeiten oder vielleicht auch nur
übermüdet
> den Unterricht verfolgen, weil sie zuviel jobben“, sagt Renate
> Hendricks.
>
> Das soll sich jetzt ändern. Peter Heesen will an die Kultusminister
> appellieren, die Schulgesetze zu ändern, so dass Mütter und Väter in
Zukunft
> besser informiert werden. Wenn 18- bis 21-Jährige strafrechtlich
> anders behandelt würden als Erwachsene, müsse das auch während der
> Ausbildung möglich sein, ohne die Rechte der volljährigen Schüler zu
> beschneiden,
sagt
> Heesen. Man könnte, schlägt Hendricks vor, entweder eine Klausel in
> die Schulgesetze aufnehmen, dass Eltern informiert würden, solange
> ihre Kinder wirtschaftlich abhängig seien. Oder aber die Schule könne
> einen Vertrag
mit
> den Jugendlichen abschließen, in dem ein Informationsrecht der Eltern
> festgeschrieben sei. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Gabriele
> Behler
> (SPD) hat jedenfalls bereits Entgegenkommen signalisiert: Sie halte die
> derzeitige Rechtslage für problematisch, sagte sie zur SZ. „Ich lasse eine
> mögliche rechtliche Änderung prüfen.“
>
>
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
>

--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.