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Keine Konsequenzen für streikende Lehrer
Ohne dienstrechtliche Konsequenzen bleibt der Warnstreik der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) vor einer Woche in Vorarlberg.
Das bestätigte Schul-Landesrat Siegmund Stemer am Freitag auf Anfrage der APA. Den teilnehmenden Lehrern würden lediglich jene Überstunden vom Gehalt abgezogen, die durch den Streik entfallen seien. „Besonnenheit und Augenmaß seien der Grund für seine Entscheidung.
Am 2. Mai waren mehr als 50 der rund 250 Pflichtschulen geschlossen geblieben, mindestens 1.000 Lehrer beteiligten sich an einer Demonstration in Dornbirn. Die entfallenen Mehrdienstleistungen vom Gehalt abzuziehen habe sich bei genauer juristischer Betrachtung als zwingend herausgestellt, sagte Stemer im APA-Gespräch.
Eine Kürzung des Grundgehalts wäre dagegen nur bei Vertragslehrern, nicht aber bei pragmatisierten Lehrern möglich gewesen. Diese „Ungleichbehandlung sei für ihn nicht in Frage gekommen, weil Vertragslehrer ohnehin weniger bezahlt bekommen, so der Schul-Landesrat: „Da stelle ich mich ganz bewusst auf die Seite der Schwächeren.“
Von weiteren Konsequenzen wie etwa einer Ermahnung oder der Nicht-Verlängerung befristeter Verträge habe er auch deshalb abgesehen, „weil es tatsächlich berechtigte Anliegen gibt“, die von den Streikenden vertreten würden. Konkret nannte Stemer eine „brauchbare Reallohnerhöhung im Herbst“ sowie „ein zügiges Weiterverhandeln, was das neue Gehaltssystem anbelangt“.
Die UBG hatte unter anderem eine Gehaltserhöhung von jeweils zehn Prozent in den kommenden drei Jahren, die deutliche Steigerung des Lebenseinkommens für Lehrer, die Senkung der Klassenschüler-Höchstzahl auf 25 und die Finanzierung von Supplierstunden, Kustodiaten und Korrekturen gefordert.
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MkG Eugen Drexel
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