S.g. Kollege Forstner!
Wenn ich die Sache richtig sehe, dann sind die von Ihnen angesprochenen
Fälle allesamt gesetzlich nicht geregelt. (Ihre Frage "Wie wäre vorzugehen,
wenn ..." insinuiert jedoch eine solche Regelung.)
Somit wird man wohl nach Gutdünken entscheiden müssen. Meine Vorschläge
jeweils danach:
Kurt Forstner wrote:
> Liebe KollegInnen aus dem AHS-Bereich!
>
>
>
> Ich habe drei hypothetische Fragen rund um die Reifeprüfung -- zu dieser > Jahreszeit nicht weiter verwunderlich -- und hoffe auf eine Vielzahl an > Antworten: > > > > Wie wäre vorzugehen, wenn > > >
> (1) unmittelbar vor der Klausur Prüfungsunterlagen (Angabezettel,
> Kassetten, etc.) unauffindbar sind und bleiben?
>
E.W.: Wenn kurzfristig nichts zu beschaffen ist (d.h. der Lehrer seine
eigenen Unterlagen, die er ja hoffentlich nicht weggeschmissen hat, zuhause
liegen ließ, sodaß sie nicht ad hoc nach-kopiert werden können), so wird man
wohl die Klausur um einen Tag verlängern müssen.
>
> (2) der Direktor an dem Montag, der unmittelbar der Klausurwoche
> folgt, per Anschlag bekannt gibt, wann die korrigierten Arbeiten > abzugeben sind, wobei in Mathematik nur 4½ Tage Zeit gegeben wird und > der Termin für die Deutsch-Arbeiten bereits dieser Montag ist (eine > Woche Zeit)? >
E.W.: Wenn weniger als eine Woche Zeit ist für die Verbesserung einer
Klausurarbeit, so wäre der Direktor darauf aufmerksam zu machen, daß dies
eine unbillige Schlechterstellung gegenüber der ganz normalen
Schularbeits-Regelung ist, die ja bekanntlich eine Woche Zeit gewährt.
Besteht der Direktor auf der verkürzte Frist, so wäre ein Sonderurlaub
fällig (wurde hier im LF bereits vor nicht allzu langer Zeit diskutiert). Wird der Sonderurlaub verweigert, dann könnte man entweder anfangen, bei
befreundeten Ärzten herumzutelefonieren, oder man nimmt den Kampf auf, läßt
sich einfach eine Woche Zeit und wartet, was passiert. Da man in Mathematik
zwangsweise immer ganze Klassen zur Klausur hat, wird der Direktor wohl kaum
mit disziplinären Retorsionsmaßnahmen durchkommen.
Eine andere Möglichkeit, die ich mir z.B. für Englisch vorstellen könnte,
wäre es, die Arbeiten nur 1x zu verbessern, anstatt sie 2 oder 3 mal
durchzugehen. Übersieht der Lehrer dann ein paar Fehler, ist das jedenfalls
nicht zum Schaden des Schülers.
Mir persönlich droht nächstes Jahr eine 6. Klasse in Englisch mit etwa 33
Schülern nach dem Zusammenfall der Teilung (Teilungsziffer 26!) Ich habe mir
vorgenommen, für diesen Fall den Arbeitsaufwand bei der Matura auf o.a. Art
zu verringern (bringt etwa 15 - 20 Arbeitsstunden netto), und ebenso die
Zahl der korrigierten Hausübungen während der Jahre zu halbieren. >
> (3) der Vorsitzende verlangt, dass sich die LehrerInnen aller
> Kommissionen dieses Haupttermins so absprechen, dass an keinem gegebenen > Halbtag ein Themengebiet zweimal oder öfters geprüft wird (also auch > nicht z.B. "Drogen" in Biologie und Französisch oder "Romantik" in > Deutsch und Musikerziehung), wenn gleichzeitig die Reihenfolge der > Prüfungen -- d.h. wer gemeinsam mit wem an einem Halbtag drankommt -- > erst sehr spät bekannt gegeben wird? >
E.W.: Wünschen kann sich der Vorsitzende viel. Befolgen muß der Lehrer aber
nur eine Weisung seines Direktors. Der ist aber i.d. R. daran schuld, daß
die Einteilung so spät erfolgt ist - worauf er mit Nachdruck hinzuweisen
wäre. Falls der Wunsch des Vorsitzenden bereits bei der Klausur-Konferenz
bekannt gegeben wurde, hätte der Direktor nicht säumig werden dürfen. > > Ich weiß, dass es kritisch denkende KollegInnen genauso gibt wie > aufmüpfige und vorauseilend gehorsame. (Ich weiß auch, dass sich die > genannten Charakteristika nicht notwendigerweise gegenseitig > ausschließen.) Gerade deshalb würden mich Ihre Ansichten interessieren. > > > > K Forstner > > Wien III > > 14.5.02, 19:00 > > > > > > >
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